Ukrainische Pflegekraft für die 24 Stunden Seniorenbetreuung
Inhalt
- Ukrainische Pflegekraft für die 24 Stunden Seniorenbetreuung
- Ukrainische 24-Stunden-Pflegehilfe – Neuer Gesetzesentwurf zum Arbeitsvisum
- Ukrainische 24-Stunden-Betreuung durch Firmen aus Polen
- Beschäftigung einer ukrainischen 24-Stunden-Betreuung (Drittstaat) – Rechtliches Verfahren
- Welche Aufgaben kann eine ukrainische 24-Stunden-Betreuung übernehmen?
- Ukrainische 24-Stunden-Hilfskräfte im Haushalt
- Ukrainische 24-Stunden-Betreuung für Grundpflege, Besorgungen und Freizeitaktivitäten
- Kurze Informationen zur Ukraine und der Abwanderung in andere Länder
Da der Pflegebedarf in Deutschland immer mehr ansteigt, stellt sich für viele Angehörige die Frag , wie sie die Betreuung für ihre Lieben nachhaltig und sicher bewerkstelligen können. Dies betrifft nicht nur pflegebedürftige Menschen, die wegen körperlichen Beschwerden eingeschränkt sind, sondern auch viele, die an Demenz, Alzheimer oder Parkinson leiden und es für sie notwendig ist, eine Betreuung, die bestenfalls rund um die Uhr vorhanden ist, zu finden.
Aus Angst vor Verlust der Selbstständigkeit und auch aus finanziellen Gründen geht die Tendenz immer mehr zu dem Konzept der 24-Stunden-Pflegehilfen aus dem osteuropäischen Raum und auch aus der Ukraine.
Ukrainische 24-Stunden-Pflegehilfe – Neuer Gesetzesentwurf zum Arbeitsvisum
Nach Umfragen polnischer Personalagenturen geben fast 60 % der Ukrainer zu, dass sie das Land verlassen werden, wenn sich der Arbeitsmarkt in Deutschland für sie öffnet.
Im nächsten Jahr öffnet Deutschland auch den Arbeitsmarkt für ukrainische Arbeitnehmer. Da die Ukraine nicht zu den EU-Staaten zahlt, in denen es möglich ist, sich in jedem anderen Mitgliedsstaatenland niederzulassen und zu arbeiten, war bis dahin ein Visum notwendig, das maximal für 3 Monate genutzt werden kann und keine Arbeitserlaubnis darstellt.
Das soll 2020 anders werden, vor allen Dingen, da es an Pflegekräften in Deutschland mangelt. Die neue Regelung besagt zudem, dass der örtliche Arbeitgeber verpflichtet wird, wenn zwei Monate lang kein Arbeitnehmer gefunden wird, ein Migrant aus Drittländern eingestellt werden kann.
Der Entwurf eines sogenannten „neuen Einwanderungsgesetzes“ soll die Beschäftigung aus EU-Ländern erleichtern. Sie können dadurch ein Arbeitsvisum, das vorerst 6 Monate lang gültig ist erhalten. Ebenso wird das System der Erteilung von Arbeitserlaubnissen erleichtert. Die Gesetzesvorlage soll am 19. Dezember genehmigt werden.
Der Mangel an Kräften, die bei einem pflegebedürftigen Menschen auch wohnen wollen, macht sich vor allen Dingen in Deutschland bemerkbar
Ukrainische 24-Stunden-Betreuung durch Firmen aus Polen
Da ein Mangel an deutschen Pflegehilfskräften besteht und es oftmals auch ein finanzieller Aspekt ist, entscheiden sich immer mehr Familien dafür eine 24-Stunden-Betreuungshilfe aus dem osteuropäischen Ausland einzustellen. Für Pflegehelfer aus der Ukraine stellt sich das jedoch durch schwierig dar, da sie eine Arbeitserlaubnis brauchen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Sie können jedoch über eine polnische Firma entsendet werden.
Durch ein Angestelltenverhältnis einer ukrainischen 24-Stunden-Betreuung in Polen kann diese Firma ihre Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden. Für Menschen aus der Ukraine ist es nicht schwierig eine Arbeitserlaubnis in Polen zu erhalten und so können sie durch eine polnische Agentur, die 24-Stunden-Altenpflegehelfer nach Deutschland entsendet, auch in deutschen Haushalten arbeiten.
Dies ist maximal für bis 12 Monaten möglich. Nach Ablauf der Frist kann die Entsendung, für die ein sogenanntes A1 Schreiben notwendig ist, für weitere 12 Monate verlängert werden.
Durch die Vorlage des A1 Schreibens wird bestätigt, dass die 24-Stunden-Betreuung in dem Land, aus dem sie entsendet wird (in diesem Fall aus Polen) sozialversichert in dem Land ist, aus dem sie entsendet ist. Das A1 Schreiben sagt aus, dass die Person in dem Land, aus dem sie entsendet wurde, auch sozialversichert wird.
Weitere Bedingungen:
Zusätzlich müssen Arbeitnehmer aus der Ukraine ein spezielles Visum erhalten, das an einige Bedingungen geknüpft ist:
- Erlaubnis zum Aufenthalt in Polen oder einem anderen EU-Land
- Arbeitsvertrag mit einer polnischen Dienstleistungsfirma
- die polnische Firma hat die 24-Stunden-Betreuung nicht nur dafür eingestellt, um ihn nach Deutschland zu entsenden
- persönliche Abgabe des Antrags bei der deutschen Botschaft und Entrichtung einer Gebühr von 75 €
Beschäftigung einer ukrainischen 24-Stunden-Betreuung (Drittstaat) – Rechtliches Verfahren
Wer einem Staat der EU angehört, kann von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren, für Arbeiter aus einem Drittstaat, wie die Ukraine gibt es dafür andere Bestimmungen. Der Aufenthaltsstatus aus den sogenannten „Drittstaaten“ hängt von verschiedenen Bedingungen ab.
Wenn eine 24-Stunden-Kraft legal eingestellt werden soll, ist die Voraussetzung dafür, dass die zuständige Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erstellt. Das Bundesamt für Arbeit (Arbeitsagentur) kann dabei behilflich sein, die rechtlichen Schritte zu prüfen, da das Bundesministerium für Arbeit den Zugang für manche Berufsgruppen aus Drittstaaten zum Arbeitsmarkt in Deutschland erleichtern hat.
Wer einen Zugang zu einer Ausbildung in der Europäischen Union bekommt, hat möglicherweise auch die Möglichkeit einer Beschäftigung in Deutschland nachzugehen. Dafür gelten allerdings einige Bedingungen:
- Der Bewerber hat einen Arbeitsplatz
- Die Ausbildung liegt auf demselben Niveau, wie in Deutschland
- Der Beruf muss in der Positiv-Liste der Bundesagentur für Arbeit gelistet sein. (Aktualisierung erfolgt zweimal im Jahr)
Es wurde vom Bundeskabinett in Aussicht gestellt, die Hürden für Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu erleichtern. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. (Stand: Mai 2019)
Formularende
Welche Aufgaben kann eine ukrainische 24-Stunden-Betreuung übernehmen?
Natürlich ist es auch notwendig, da die Betreuerinnen aus der Ukraine keine pflegerischen medizinischen Tätigkeiten ausüben dürfen, genauso wenig wie andere Betreuungskräfte aus dem osteuropäischen Ausland, zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst für medizinisch-pflegerische Tätigkeiten einzustellen.
Die 24-Stunden-Betreuung aus der Ukraine kann jedoch bei den zu Pflegenden einziehen und Angehörige durch hauswirtschaftliche Tätigkeiten und pflegerische Hilfstätigkeiten unterstützen. Diese können folgendermaßen aussehen:
Ukrainische 24-Stunden-Hilfskräfte im Haushalt
Da ein Haushalt viel Zeit erfordert können die 24-Stunden-Betreuerinnen aus der Ukraine der zu pflegenden Person, deren Angehörige und den ambulanten Pflegedienst in allen Tätigkeiten, die mit dem Haushalt zu haben unterstützen, sei es aufräumen, Wäsche waschen, Putzen, Bügeln, Geschirr spülen oder andere im Haushalt anfallende Tätigkeiten übernehmen.
Ukrainische 24-Stunden-Betreuung für Grundpflege, Besorgungen und Freizeitaktivitäten
24-Stunden-Kräfte können ihre Angehörigen bei pflegerischen Grundbedürfnissen unterstützend zu sein, z. b. bei der Begleitung zur Toilette, Hilfe beim Aufstehen und bei der Körperpflege.
Des Weiteren können 24-Stunden-Betreuungskräfte bei Besorgungen und Botengängen wie z. b. Begleitung beim Einkaufen oder auch Botengänge erledigen, wie z. B. einen Apothekenbesuch zur Besorgung von benötigten Medikamenten für den zu Pflegenden.
Freizeitaktivitäten können durch 24-Stunden-Kräfte aus der Ukraine weiterhin wahrgenommen werden, sei es spazieren gehen, Freunde besuchen oder einen Ausflug machen. Je nachdem welche Wünsche und Bedürfnisse die Senioren haben.
Kurze Informationen zur Ukraine und der Abwanderung in andere Länder
Es ist nicht verwunderlich, dass vor allen Dingen Polen als Einwanderungsland für Menschen aus der Ukraine geworden ist. Über 87 % von ca. 680000 der Einwanderer nach Polen stammen aus der Ukraine. Seitdem es im November 2013 durch russische Separatisten zu schweren Auseinandersetzungen in der Ukraine kam, gab es dort bürgerkriegsähnliche Zustände.
So haben viele Menschen aus der Ukraine das Land verlassen und sind vor allen Dingen nach Polen abgewandert. In der Ukraine leben zum Großteil orthodoxe Christen.
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