Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem Jahre 1968 die sogenannte Umsatzsteuer eingeführt. Sie beträgt 19 % und ist für alle Bundesländer gleich.
Die wichtigsten Regeln werden im Umsatzsteuergesetz beschreiben.
Sie fällt auf alle Güter an, die konsumiert und verkauft werden (Verkehrssteuer oder Endverbrauchersteuer). Wenn ein Unternehmen die Umsatzsteuer verlangt, erhalten diese sie nicht. Sie müssen an das Finanzamt abgeführt werden. So zahlt der Konsument diese Steuer.
Sie stellt eine der wichtigsten Steuereinnahmen des Staates dar.
In der sogenannten Mehrwertsteuer sind die Vorsteuer und die Umsatzsteuer zusammengefasst. Allgemein wird jedoch über Umsatzsteuer gesprochen. Im steuerlichen Recht wird der Begriff Mehrwertsteuer nicht mehr angewandt, ist jedoch auf Rechnungen ausgewiesen. Weiterlesen