Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung – Gesetzliche Betreuung

Es kann leider jeden von uns treffen, durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit, sodass es notwendig ist, eine Betreuung zu erhalten. Wenn jemand nicht mehr fähig ist, seine Angelegenheiten zu regeln und sich nicht mehr selbst versorgen kann. Wer in dem Fall keine Angehörigen hat, bzw. keine Vorsorgevollmacht, wird insofern geholfen, dass ein rechtlicher Betreuer eingesetzt wird, um die Angelegenheiten zu regeln, die der Betroffene nicht mehr selbstständig ausführen kann.

Am 01.01.1992 wurde im Betreuungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sogenannte rechtliche Betreuung verankert. So wurde die persönliche Betreuung definiert, eine Person, die sich, wenn möglich persönlich um die Bedürfnisse und Wünsche des zu Betreuenden annimmt. Dies wurde jedoch 01.01.1999 wieder geändert, indem nicht mehr die persönlichen Bedürfnisse, sondern die rechtliche Vertretung vorrangig ist, sowie die Betreuung und Organisation der Angelegenheiten des Betroffenen.

So regelt die gesetzliche Betreuung nach § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch die Betreuung von Menschen, die eine psychische Krankheit oder körperlich, geistig oder auch seelisch beeinträchtigt sind. Ein Betreuer kann nur dann zum Einsatz kommen, wenn eine Person ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, die Angelegenheiten alleine zu bewältigen.

Dies ähnelt der gesetzlichen Vertretung von noch minderjährigen Kindern durch die Eltern.

Wenn jemand bereits Unterstützung durch Familie oder anderen Institutionen hat, ist es nicht rechtmäßig, einen Betreuer zu beauftragen.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine rechtliche Betreuung

Ein Betreuer wird nur dann bestellt, wenn der Betroffene hilfsbedürftig im Sinne des Gesetzes nach § 1896 Absatz 1 BGB ist und das 18. Lebensjahr erreicht hat.

  • Psychische Krankheiten, wie z. B. Gehirnverletzungen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen oder auch Suchterkrankungen.
  • Geistige Behinderung, die entweder angeboren oder durch eine Hirnschädigung entstanden ist.
  • Seelische Erkrankungen infolge von psychischer Beeinträchtigung sowie altersgemäßer geistiger Abbau.
  • Körperliche Behinderungen können zu einer gesetzlichen Betreuung führen, z. B. bei Bewegungsunfähigkeit.

Es muss zu der Krankheit oder Behinderung ein besonderes Bedürfnis der Fürsorge bestehen. Das heißt, ein Betreuer ist nur dann notwendig, wenn aufgrund der genannten Gründe, die Angelegenheiten teilweise oder vollständig geregelt werden können.

Wenn jemand z. B. nur nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt nicht mehr führen kann, ist das keine Berechtigung für eine rechtliche Betreuung, da dieses Problem in durch praktische Hilfe geregelt werden kann. Es geht dabei um die Erforderlichkeit von Angelegenheiten in rechtlicher Hinsicht, die teilweise oder ganz nicht mehr erledigt werden können.

Wie ist der Weg zu einer rechtlichen Betreuung

Wenn bemerkt wird, dass eine Person seine Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise regeln kann, kann durch Angehörige, Freunde, Nachbarn, Heimen, soziale Institutionen oder Krankenhäuser eine Mitteilung an die Behörde übermittelt werden, die für die Betreuung zuständig ist. Auch derjenige, der betroffen ist, kann sich an die Betreuungsbehörde wenden.

Nach Eingang der Meldung wird die Sachlage geprüft, ob eine gesetzliche Betreuung nötig ist oder nicht. Es werden der Betroffene, sowie das unmittelbare Umfeld befragt und stellt dann die fest, welche Dinge zu regeln sind. Die Ergebnisse werden dem Gericht mitgeteilt.

Das Gericht entscheidet dann, wer sich als Betreuer und Betreuerin geeignet ist. Wichtig dabei sind Berichte und Gutachten, die die Notwendigkeit der Betreuung dokumentiert, sowie die Dauer der Hilfe. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, wird die betroffene Person dazu angehört.

Der Richter hat die Verpflichtung, den Betroffenen zu befragen und muss die Vorschläge für einen Betreuer berücksichtigen. Falls kein Angehöriger dafür geeignet ist oder auch ehrenamtlich niemand zur Verfügung steht, wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Dabei werden auch die Aufgaben bestimmt, die der Betreuer übernehmen soll und darf auch nur in diesen Bereichen tätig werden.

Wer kann eine gesetzliche Betreuung beantragen

Sie können selbst die Betreuung beantragen, wenn Sie merken, dass sie teilweise oder vollständig nicht mehr in Lage sind, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Dies kann passieren, wenn Sie keine Verwandten oder gute Bekannten haben, die sie als Betreuung einsetzen könnten.

Auch ein Arzt kann eine gesetzliche Betreuung veranlassen. Wenn der Arzt feststellt, dass sein Patient Schwierigkeiten hat, sich um sich selbst angemessen zu kümmern.

Pflegedienst

Wer eignet sich als gesetzlicher Betreuer

Um als rechtlicher Betreuer eingesetzt zu werden, muss eine Person über Fachwissen, sowie Kompetenzen im sozialen und organisatorischen Bereich verfügen. Meist werden die Aufgaben von Angehörigen, Ehrenamtlichen und Vereinsbetreuern übernommen.

Es ist auch nicht genau gesetzlich definiert, wer als Person lauf § 1897 BGB dafür geeignet wird.

Ein Berufsbetreuer kommt erst dann zum Einsatz, wenn keine Angehörigen oder ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen.

Welche Aufgaben hat ein rechtlicher Betreuer

Finanzielle Regelungen:

  • Durch das Gericht kann dem Betreuer die Regelung von Finanzen übertragen werden, wie z. B.:
  • Kontoführung: Der Betreuer überprüft alle Zahlungseingänge und Ausgänge nach deren Richtigkeit und sorgt für die Bezahlung von Miete, Strom, Wasser und Versicherungen.
  • Antragsstellung auf Rente, Wohngeld, Pflegegeld etc.
  • Falls der Betroffene Schulden hat, versucht der gesetzliche Betreuer eine Regelung dafür zu finden, wie diese abbezahlt werden können.
  • Ebenso kann der gesetzliche Betreuer die Aufgabe erhalten, die Steuererklärung des Betroffenen abzusenden.

Jedoch gibt es auch Ausnahmen bei den finanziellen Regelungen. So kann ein rechtlicher Betreuer nicht die Immobilie eines Betreuten veräußern, die bedarf einer gerichtlichen Entscheidung. Die Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist auch, das Vermögen im Sinne des Betreuten zu verwalten und über alle Bewegungen Buch zu führen, das vom Betreuungsgericht überprüft wird.

Ein sogenanntes “Selbstkontrahierungsverbot “gem. § 181 BGB ist immer zu beachten, d. h. der Betreuer kann nicht zugleich der Anwalt sein oder ihm ein Kredit gewährt werden. Sie dürfen auch keine Geschäfte im Namen der betreuten Person führen, wenn ein eigenes Interesse besteht. Weiterhin darf ein rechtlicher Betreuer keine Schenkungen von dem Betreuten annehmen.

Gesundheitliche Aufgaben:

  • Wenn eine medizinische Behandlung ansteht, sollte dies, wenn möglich von dem Betreuten selbst entschieden werden, ob er zustimmt oder nicht. Falls der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, die Notwendigkeit, bzw. Risiken einzuschätzen, so entscheidet der gesetzliche Betreuer über die weiteren Maßnahmen.
  • Die Wahl des Arztes und dessen Behandlung oder Krankenhaus, sowie Krankenversicherung kann ebenso von einem rechtlichen Betreuer gewählt werden.
  • Ebenso kann der Betreuer über Therapien und Medikamente entscheiden.
  • Genauso verhält es sich mit einer ambulanten Pflege im häuslichen Umfeld. Auch hier kann der gesetzliche Betreuer entscheiden, ob und welcher Dienst in Anspruch genommen wird.

Wenn eine Operation schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann, darf der rechtliche Betreuer nicht alleine darüber entscheiden. Auch hier bedarf es der Zustimmung des Betreuungsgerichts. Eine Ausnahme gibt es dabei, wenn eine Operation sofort stattfinden muss, um Leben zu retten.

Aufgabenbereich im Wohnumfeld

  • Falls der zu Betreuende keine Wohnung hat (z. B. bei Obdachlosigkeit) hat der rechtliche Betreuer die Aufgabe, eine Wohnung zu finden.
  • Ebenso ist er dafür zuständig, dass die monatliche Miete überwiesen wird, sowie bei Problemen mit dem Vermieter, Hausmeister oder Wohngesellschaften.
  • Auch kann der Betreuer einen Antrag auf Wohngeld im Namen des zu Betreuenden stellen.
  • Ein rechtlicher Betreuer kann darüber entscheiden, in welcher Wohnform, an welchem Ort, ob er zu Hause oder in einem Pflegeheim wohnen soll.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Falls eine Person suizid-gefährdet ist oder sogar eine Gefahr für anderen von ihm ausgeht, dann kann nur das Gericht entscheiden, ob der Betroffene in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden muss.

Darf ein gesetzlicher Betreuer den Schriftverkehr einsehen, sowie Telefonate mithören

Unser Grundgesetz schütz den Schriftverkehr sowie Telefonate. Das bedeutet, dass ein Fremder die private Post nicht lesen und auch keine Telefongespräche mithören darf. Ein gesetzlicher Betreuer braucht dazu die Erlaubnis des Gerichtes (§ 1896 Absatz 4, BGB).

Pflegedienst

Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung

Anfangs wird die Betreuung für 6 Monate angesetzt und danach noch einmal geprüft, ob eine Betreuung auf Dauer notwendig ist. Eine dauerhafte gesetzliche Betreuung wird nach Ablauf von 7 Jahren erneut geprüft.

Ebenso kann der Betreute einen Antrag auf Aufhebung der rechtlichen Betreuung stellen. Es ist die Pflicht der Gerichte, zu prüfen, ob dies möglich ist. Falls es keinen Grund für eine Betreuung mehr geben sollte, ist das Gericht verpflichtet, die Betreuung wieder aufzuheben.

Ebenso hat der rechtliche Betreuer die Pflicht, dem Gericht mitzuteilen, wenn er eine Betreuung nicht mehr für notwendig hält oder weitere Aufgaben hinzukommen, die er übernehmen sollte.

Mit dem Tod endet dann spätestens die Betreuung.

Ist es möglich, eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden

Es ist möglich, eine rechtliche Betreuung vermeiden, wenn Sie im Vorfeld entscheiden, falls Sie in die Lage kommen sollten, dass sie ganz oder teilweise den Anforderungen nicht mehr nachkommen können. Wenn Sie z. B. einen Unfall haben und im Koma liegen, ist es nicht automatisch so, dass der Ehepartner entscheiden kann, was mit dem Partner nun passieren soll. Es kann sogar sein, dass er nicht auf die Intensivstation gelassen wird, Solche Beispiele hat es leider schon gegeben und ein rechtlicher Betreuer wurde durch das Gericht bestellt. Um dies zu vermeiden, können Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Falle einer Betreuung rechtlich oder auch in privaten Angelegenheiten die Vertretung einer Person übernimmt.

Sie können eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsvollmacht selbst ausstellen oder über einen Anwalt bzw. Notar erstellen lassen.

In dieser Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer die rechtliche Betreuung übernimmt, welche Aufgaben übernommen werden sollen. Sie können diese jederzeit erneuern, ergänzen oder widerrufen, was bei einer gesetzlichen Betreuung kaum möglich ist.

Wenn in einer Vorsorgevollmacht explizit festgehalten werden, dass keine gerichtliche Betreuung gewünscht wird, dann wird dies als “Betreuungsverfügung” bezeichnet. So können Sie bereits von vornherein verhindern, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird.

Was kann ich von einem rechtlichen Betreuer erwarten

Ein rechtlicher Betreuer ist dafür zuständig, dass der Betreute sein Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten kann. Deswegen muss er auf die Wünsche und Vorstellung eingehen und alle Angelegenheiten, die der Betreute nicht mehr alleine erledigen kann, genauestens mit ihm besprechen, bevor er tätig wird. Wichtig ist dabei, dass ein guter persönlicher Kontakt entsteht.

Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass jemand gar nicht zufrieden ist mit seinem gesetzlichen Betreuer. In diesem Fall, kann er sich an das Betreuungsgericht wenden und die Gründe dafür vortragen und einen anderen Betreuer beantragen. Auch ohne Einwände wird das Betreuungsverhältnis alle 7 Jahre ohne Antrag geprüft.

Was kostet eine rechtliche Betreuung

Auch eine rechtliche Betreuung ist nicht kostenfrei.

Wenn ein ehrenamtlicher Betreuer eingesetzt wird, muss eine sogenannte Aufwandsentschädigung dafür bezahlt werden (§ 1835a BGB) und beträgt 399 Euro jährlich. Der Betrag wird nach Beendigung eines Jahres ausbezahlt. Wenn ein Betreuter Vermögen hat, so muss er für die Kosten des Betreuers aufkommen. Bei zu Betreuenden, die mittellos sind, übernimmt der Staat der Kosten. Näheres regelt das Sozialhilfegesetz.

Ein beruflicher Betreuer dagegen wird nach Stunden bezahlt und ist abhängig von der beruflichen Qualifikation und der tatsächlich geleisteten Zeit. So gibt es Pauschalwerte, die jedoch das Vermögen des Betreuten in Anbetracht ziehen müssen.

Die Bezahlung beläuft sich z. B. auf ca. 90 – 250 Euro monatlich bei einem Heimbewohner und ca. 150 – 380 Euro für jemanden, der in der eigenen Wohnung lebt.

Eine genauere Übersicht der pauschalen Kosten können Sie unter www.gesetze-im-internet.de/vbvg einsehen.

Ebenso muss der Betreute für die Gerichtskosten aufkommen.

Pflegedienst

Wo kann ich mich über eine rechtliche Betreuung beraten lassen

Wenn Sie Fragen zu einer rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung haben, dann können Sie sich an die Betreuungsstelle in ihrer Stadt beraten lassen. Sie sind normalerweise in jeder Stadt und Gemeinde zu finden.

Weitere Hilfe können Sie auch von sogenannten “Betreuungsvereinen” erhalten. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden durch fachlich ausgebildete Kräfte bei individuellen Fragen unterstützt.

Meist sind sie mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder mit dem Wohlfahrtsverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) verbunden.

Tipp:

Treffen Sie frühzeitig Vorsorge für sich und ihre Liebsten. Leider kann es immer zu unvorhergesehenen Dingen kommen. Damit schaffen Sie sich Sicherheit und eine Regelung, falls es zu einem Ernstfall kommen sollte. Es ist von großem Vorteil, eine Vorsorgevollmacht auszustellen für jemanden, der Ihnen nahesteht und dem Sie ihre Wünsche und Werte mitteilen können, anstatt durch ein Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer zugewiesen zu bekommen.

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