Pflegegeld in Österreich
Das Pflegegeld dient der Unterstützung von Menschen in ihrer Selbständigkeit und bei der Pflege. Es gibt fünf Hilfskriterien:
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- Das Herbeischaffen von Medikamenten, Nahrungsmitteln und Bedarfsgütern
- die Reinigung der Wohnumgebung sowie persönlicher Gebrauchsgegenstände
- die Pflege/Reinigung der Bettwäsche/Leibwäsche
- Das Heizen des Wohnraumes (inklusive Herbeischaffung von Heiz-Material)
- die Mobilitätshilfe/Begleitung bei Amtswegen oder Besuchen beim Arzt
Das Pflegegeld lässt sich ganz einfach aus folgender Tabelle ablesen:
Pflegebedarf (monatliche Stunden) | Pflegestufe | Euro (netto) |
Mehr als 60 Stunden | 1 | 157,30 Euro |
Mehr als 85 Stunden | 2 | 290,00 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 451,80 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 677,60 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
§ ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist |
5 | 920,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
§ zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder § die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist |
6 | 1.285,20 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
§ keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder § ein gleich zu achtender Zustand vorliegt |
7 | 1.688,90 Euro |