Pflegende Angehoerige

Pflegende Angehörige

Durch den demografischen Wandel nimmt die Pflegebedürftigkeit in Deutschland zu und die Tendenz ist weiterhin steigend. Da die Menschen immer älter werden, nehmen jedoch leider auch gesundheitliche Einschränkungen zu. Nicht nur das Älterwerden, auch ein Unfall kann dann dazu führen, dass eine Person pflegebedürftig wird.

Der Großteil von pflegebedürftigen Menschen möchte am liebsten zu Hause gepflegt werden, an dem Ort, an dem man sich geborgen und sicher fühlt. So lange wie möglich in den eigenen 4 Wänden zu bleiben, die gewohnte Umgebung, all die Erinnerungen, Freunde und Nachbarn in der Nähe zu haben und natürlich auch die Angehörigen steht für die meisten Pflegebedürftigen im Vordergrund.

In Deutschland werden ca. 70 Prozent der Angehörigen zu Hause gepflegt, da der Großteil dem Wunsch nach kommen und versuchen, es Ihren Liebsten so angenehm wie möglich zu machen. Dies stellt jedoch eine große Herausforderung dar, da dies die Lebensplanung verändert und kraftaufwendig ist.

Welche Herausforderungen haben pflegende Angehörige

Wenn sich ein Angehöriger dazu entschieden hat, die Pflege zu übernehmen, kommt es zu vielen Veränderungen und zu Belastungen. Dabei ist es auch wichtig, sich selbst dabei nicht zu überfordern und sich einen Plan zu machen, wie man die Pflege so gut wie möglich organisieren kann, ohne selbst darunter zu leiden.

Alle Pflegesituationen sind individuell unterschiedlich, jedoch zeigt sich bei den Belastungssituationen ein Bild, dass die Pflege beeinträchtigt, die daraus für die Angehörigen entsteht.

Ein Pflegereport der Barmer Krankenkasse zeigte auf, dass über 10 Prozent der Angehörigen angaben, dass sie überlegen, die Pflege aufzugeben, dass sie sich nicht mehr in der Lage fühlen, mit all den Herausforderungen umzugehen und jeder 8. ist mit der Situation unzufrieden. Der Hauptgrund dafür ist die Mehrfachbelastung durch Beruf und Pflege und eigenes Familienleben.

Die Verantwortung, einen geliebten Menschen zu pflegen und dabei ein eigenes berufliches und / oder familiäres Familienleben zu gestalten, bringt pflegende Angehörige oftmals selbst in eine schwierige und auch gesundheitsgefährdende Situation. Viele berichten von Burnout, die durch die Doppelbelastung entsteht.

Welche gesundheitlichen Belastungen können für pflegende Angehörige entstehen

Meist werden Pflegebedürftige von den erwachsenen Kindern gepflegt, die noch im Beruf stehen oder selbst Kinder haben. Die Zeit, die dann aufgebracht werden muss, kann dazu führen, dass die Angehörigen für sich selbst keine Zeit mehr finden, um sich zu erholen und die Pflege zum Dauerstress für die Betroffenen wird.

Stress für pflegende Angehörige

Körperliche, emotionale und psychische Anstrengungen nehmen überhand und es ist nicht leicht und je höher der Pflegeaufwand ist, desto schwieriger wird es, Zeit für sich selbst zu finden.

Durch den Dauerstress entstehen Krankheiten wie z. B.

  • Müdigkeit
  • Schlafentzug
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Rückenschmerzen
  • Reizbarkeit
  • Depressionen
  • Burn-Out

Leider suchen Angehörige kaum professionelle Hilfe, um mit diesen Überforderungen zurechtzukommen.

Wie können pflegende Angehörige Unterstützung erhalten

Durch die Doppelbelastung sollten pflegende Angehörige auf ihre eigene Selbstpflege achten. Psychische und körperliche Überforderungen können der Gesundheit schaden und dazu führen, dass die Angehörigen selbst Unterstützung benötigen.

Unterstützung durch soziale Dienste und Pflegeberatung

Pflegekassen wissen von den Problemen der pflegenden Angehörigen und haben deswegen sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet und ein Beratungstelefon steht zur Verfügung, um vertraulich beraten werden zu können.

Unter der Nummer 03020179131 können sich pflegende Angehörige kostenlos und vertraulich beraten lassen. Die Nummer ist von Montag – Donnerstag von 8 – 18 Uhr erreichbar.

Jeder Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Diese kann auch im privaten Umfeld stattfinden.

Um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden, können sie auf der Internetseite: https://www.zqp.de/beratung-pflege/ ihren Wohnort einfügen und sich nahe gelegene Stellen anzeigen lassen.

Pflegedienst

Anträge für pflegende Angehörige

Dem Pflegebedürftigen steht je nach Schwere der Beeinträchtigung Pflegegeld zu. Dies kann beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beantragt werden. Ein Gutachter kommt dann zu Ihnen nach Hause und stellt anhand von Modulen den Pflegegrad fest.

Es ist wichtig für die pflegenden Angehörigen ein Pflegetagebuch zu führen, indem die Zeit und der Aufwand festgehalten wird, die er braucht, um die Pflege durchzuführen. Da die Begutachtung nur einen kurzen Zeitraum widerspiegelt oder Angehörige sich fälschlicherweise “zusammenreißen”, kann das Bild des Pflegegrades verzerrt werden.

In dem Tagebuch sollte akribisch aufgeführt werden, für was, wieviel Zeit benötigt wird, auch wenn man dies durch die Beziehung für selbstverständlich halten würde. Auch Anleitungen zu verschiedenen Tätigkeiten sollten mit aufgeführt werden.

Wenn eine Pflegestufe festgestellt wird, erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, das er für die Pflege verwenden kann. Das Pflegegeld dient als finanzielle Hilfe, die einmal im Monat direkt an den Pflegebedürftigen überwiesen wird, der dann das Geld für seine Pflege verwenden kann, wie z. B. dem pflegenden Angehörigen oder einer anderen Person, die pflegerisch tätig wird.

Das Pflegegeld wird nach Pflegestufen gestaffelt

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2               316 €

Pflegegrad 3               545 €

Pflegegrad 4               728 €

Pflegegrad 5               901 €

Mit diesem Pflegegeld kann eine zusätzliche Pflegekraft bezahlt werden, um den pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Entlastung durch Tages- und Nachtpflege für pflegende Angehörige

Um die Angehörigen zu entlasten, Ihnen die nötige Freizeit zu verschaffen, können diese eine Tages- oder Nachtpflege beantragen. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch § 41 (SGB XI). So haben Senioren oder Menschen, die einen Pflegegrad von 2 – 5 besitzen, einen Anspruch darauf, um als Ergänzung zur Pflege zu fungieren. Sie beinhaltet auch die Beförderung zur jeweiligen Einrichtung und zurück.

Bei der Tage- und Nachtpflege handelt sich es dabei um teilstationäre Pflege, bei der eine pflegebedürftige Person entweder tagsüber oder in der Nacht gepflegt werden kann. So haben Angehörige die Zeit, die sie benötigen, sich eine Auszeit zu nehmen.

Je nach Leistung entstehen dabei unterschiedliche Kosten, abhängig von der Art der jeweiligen Einrichtung und dem Ort. Die Grundversorgung wird bis zu einem gewissen Betrag von der Pflegeversicherung übernommen, Betreuungskosten und Verpflegung muss der Pflegebedürftige dafür selbst übernehmen.

Es kann jedoch auch der sogenannte Entlastungsbeitrag dafür eingesetzt werden, er beträgt 125 € und ist für alle Pflegestufen gleich hoch.

Was viele Angehörige nicht wissen, ist, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 besteht, um eine Tages- oder Nachtpflege zu finanzieren.

Leistungen für die Tages- und Nachtpflege im Monat

Pflegegrad 2    689 €

Pflegegrad 3   1298 €

Pflegegrad 4   1612

Pflegegrad 5   1995 €

Pflegedienst

Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit von pflegenden Angehörigen

Eine weitere Entlastung für pflegende Angehörige stellt die sogenannte Verhinderungspflege dar, wenn diese z. B. in den Urlaub fahren wollen oder krank werden. Diese kann für 6 Wochen in Anspruch genommen werden und wird von der Pflegekasse mit 1612 € bezahlt. Der Betrag kann auch rückwirkend verwendet werden und es ist kein Antrag für Pflegebedürftige notwendig, wenn sie bereits einen Pflegegrad 2 – 5 besitzen. Wichtig dabei ist, dass alle Belege der Ausgaben gesammelt werden, um diese dann einzureichen.

Eine Verhinderungspflege kann aber auch Stunden- oder Tageweise in Anspruch genommen werden. So ist es nicht zwingend notwendig, die 6 Wochen durchgehend freizunehmen oder nur Tageweise, wenn ein pflegender Angehöriger eine Erholungspause braucht.

Dies ist besonders wichtig für die pflegenden Angehörigen, denn wie oben schon erwähnt, können so psychische oder physische Erkrankungen durch Überbelastung vermindert werden. Pflegegeld wird weiter zur Hälfte gezahlt.

Kurzzeitpflege als Entlastung für pflegende Angehörige

Ebenso können Angehörige zur Entlastung für ihre Liebsten eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, die von der Pflegekasse für maximal 8 Wochen bezuschusst wird.

Besonders dann, wenn eine pflegebedürftige Person einen vollstationären Aufenthalt benötigt, wie z. B. nach einer Operation ist eine Kurzzeitpflege wichtig. Die Kosten dafür werden von den Pflegekassen übernommen. Es besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren. Der Unterschied ist, dass Letztere zu Hause stattfinden kann.

Für die Kurzzeitpflege sind 1612 € im Jahr vorgesehen. Falls der Anspruch auf die Verhinderungspflege nicht wahrgenommen wird, kann auch dieser Betrag, der ebenfalls 1612 € entspricht, genutzt werden, d. h. insgesamt 3324 € können jährlich dafür genützt werden.

24-Stunden-Pflege zur Entlastung für pflegende Angehörige

Die 24-Stunden-Pflege, die meist von osteuropäischen Betreuungskräften übernommen wird, ist eine gute Alternative für pflegende Angehörige, um ihre Liebsten gut betreut zu wissen. Die 24-Stunden-Seniorenhilfe zieht dabei in das Zuhause des Pflegebedürftigen ein und übernimmt dabei viele Aufgaben, wie z. B.:

  • Grundpflege (Hilfe beim Anziehen, Waschen, Toilettengang, Anreichen von Essen)
  • Hauswirtschaftliche Betreuung (Einkäufe tätigen, Wäschepflege, leichte Gartenarbeiten, Haustierversorgung, Kochen etc.)
  • Freizeitaktivitäten (Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, Spieleabend, Buch vorlesen)

So ermöglichen 24-Stunden-Kräfte nicht nur den Alltag der Angehörigen erheblich zu entlasten, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Liebsten eine ständige Betreuung und Fürsorge haben, die auch im Notfall zur Stelle ist. So können Pflegebedürftige weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und Angehörige haben die Zeit, die sie für sich selbst benötigen.

Wir von Betreuung GmbH arbeiten mit unseren Partnern aus Osteuropa zusammen und agieren als Vermittlung von 24-Stunden-Pflegekraften, je nach den persönlichen Bedürfnissen. Wir erhalten von unseren Kunden höchstes Vertrauen, das unser Unternehmen dazu brachte, marktführend zu werden. Schreiben Sie uns unverbindlich oder rufen Sie uns an:

E-Mail: info@betreuung.com
Telefon: +4915753780985

Pflegedienst

Pflegezeit für pflegende Angehörige in Beschäftigung

Arbeitnehmer können sich im Falle eines Pflegefalls von der Arbeit freistellen lassen. Normalerweise beträgt die Zeit dafür 10 Tage.

Achtung: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurde diese auf 20 Tage erhöht.

Wenn z. B. ein Notfall eintritt und ein naher Verwandter pflegebedürftig wird, sodass er sich nicht mehr alleine um sich selbst kümmern kann, so können Sie dadurch bis zu 10 Tage (aktuell 20) sich von der Arbeit freistellen lassen, um die Situation zu organisieren. Die Tage müssen nicht alle auf einmal genommen werden und Sie können die Tage auch mit einem Angehörigen teilen.

Des Weiteren können Arbeitnehmer eine sogenannte Pflegezeit beantragen, die bis zu 6 Monate beansprucht werden kann. Der Anspruch auf ein Gehalt entfällt dabei, Sie können jedoch nach dieser Zeit wieder in Ihre Arbeitsstelle zurückkehren. Wenn es gewünscht wird, ist es möglich, ein staatliches Darlehen aufzunehmen, um die Situation finanziell besser zu managen.

Voraussetzung dafür ist, dass in Ihrem Betrieb mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt sind. Sie sollten dies, wenn möglich ihrem Vorgesetzten 14 Tage vorher mitteilen.

Ebenso können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Familienpflegezeit beantragen.

Wenn nach den 6 Monaten keine ausreichende Pflege gewährleistet ist, kann ein pflegender Angehöriger seine Arbeitszeit auf 15 Stunden in der Woche kürzen lassen, der aus dem Jahresdurchschnitt ermittelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Betrieb mindestens 26 Beschäftigte besitzt. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie versuchen, eine Lösung mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren.

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