Die Minijobzentrale ist für alle Bundesländer in Deutschland für Personen zuständig, die einer geringfügiger Beschäftigung nachgehen. Dies gilt sowohl für die Zahlungen sowie für Meldungen vo

Minijob Zentrale

Minijobzentrale

n sogenannten 450-Euro-Jobs. Dies gilt auch für Beschäftigungen, die nur kurzfristig getätigt werden. Sie ist die Anlaufstelle für alle, die einer geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, sowie für deren Arbeitgeber. Auch Pauschalabgaben werden an sie abgeführt.

Des Weiteren wird von der Minijobzentrale eingezogen:

Was ist ein Minijob

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, die für Beschäftigungen steht, in denen nicht mehr als 450 Euro gezahlt werden. Dabei wird unterschieden, ob dieser befristet ist oder nicht. Bei einer Befristung wird dies als kurzfristiger Minijob bezeichnet. Wenn dieser über einen längeren Zeitraum ausgeführt wird, ist die Bezeichnung 450-Euro-Job.

Dies bedeutet, dass das Arbeitsentgelt im Monat 450 Euro nicht überschritten werden darf. Ausgegangen wird einem durchschnittlichen Monatslohn, d. h., dass in einem Jahr durch einen Minijob nicht mehr als 5400 Euro verdient werden dürfen, da dies sonst eine sozialversicherungspflichtige Arbeit darstellen würde.

Im Jahr 2022 ist vorgesehen, den Mindestlohn zu erhöhen, somit würde auch der 450-Euro-Job auf 520 Euro steigen.

Was macht eine Minijobzentrale

Entgegennahme der Anmeldungen zur Sozialversicherung mit anschließendem Abzug der Abgaben der geringfügigen Beschäftigungen. Des Weiteren ist sie verantwortlich für den sogenannten Haushaltscheck von Minijobs in Privathaushalten mit der Durchführung der Anmeldung für die gesetzliche Unfallversicherung.

Auf der Internetseite der Jobbörse der Minijobzentrale können Sie Angebote für Privathaushalte finden und eine Anzeige aufgeben.

https://www.haushaltsjob-boerse.de/DE/Home/home_node.html

Was ist der Haushaltscheck der Minijobzentrale

Wenn Sie eine Haushaltshilfe oder andere Kraft auf Minijobbasis bei sich einstellen, ist das Haushaltscheck-Verfahren eine einfache Art für die Meldung und das Verfahren für die Beiträge.

Er wird ausgefüllt, wenn Sie einen Minijob im Privathaushalt anmelden oder abmelden möchten und wenn es Veränderungen der Daten geben sollte. Diese Art von Tätigkeit im Privathaushalt wird durch niedrigere Sozialabgaben, verringerte Steuern und durch eine pauschale Lohnsteuer staatlich gefördert.

So werden die Daten an die Minijobzentrale geschickt, die dann alle Beträge und Steuern verrechnet und alle 6 Monate von Ihrem Bankkonto abbucht.

Falls kein gleichbleibender Betrag für eine Haushaltshilfe entrichtet wird, ist es erforderlich, jedes Mal einen neuen Hauhaltscheck durchzuführen.

Falls Änderung eintreten, wie z. B. der Lohn der Haushaltshilfe, Adresse oder Bankdaten, gibt es den sogenannten Änderungscheck.

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/03_aenderungsscheck.pdf

Wie wird der Haushaltscheck der Minijobzentrale ausgefüllt

  • Es werden der Name, Vorname, Geburtsdatum und die Adressen von Minijobber und dessen Arbeitsstelle eingetragen.
  • Weiterhin ist die Betriebsnummer des Arbeitgebers erforderlich.
  • Werden 2 % Lohnsteuer gezahlt oder wird es direkt mit dem Finanzamt über ELStAM abgerechnet?
  • Steuer-ID und Steuernummer des Arbeitgebers.
  • Befreiung der Rentenversicherungspflicht Ja/Nein.
  • Einzugsermächtigung des Arbeitgebers für die pauschalen Abgaben.

Der Haushaltscheck muss von beiden Parteien unterschieben werden und an die Minijobzentrale zurückgesendet werden.

Wie verläuft eine Anmeldung bei der Minijob Zentrale

Der einfachste Weg einen Minijob bei der Minijobzentrale anzumelden, ist das Online-Formular zu nutzen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/Haushaltsscheck_Online/01_Arbeitgeber/persoenlicheDaten_node.html

Zudem können Sie hier das Formular des Haushaltschecks herunterladen und der Minijobzentrale zusenden:

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/01_haushaltsscheck_19904_version_08.html?nn=699180

Wichtig:

Stellen Sie sicher, dass der Minijobber keinen weiteren Minijob ausführt und nicht mehr als 450 € verdienen wird.

Als Nächstes benötigen Sie eine Betriebsnummer, falls Sie noch keine haben. Diese erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Wenn Sie diese erhalten haben, können Sie Ihren Minijobber bei der Minijobzentrale anmelden. Ein sogenanntes Abrechnungsprogramm, das elektronisch erfolgt ist z. B. SV-Net, das kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden kann. Dort werden alle Daten eingetragen, die den 450-Euro-Job beinhalten. Den Link dazu finden sie hier: https://www.lexoffice.de/lohn/wissen/sv-net/

Pflegedienst

Beitragsnachweise an die Minijobzentrale

Die Minijobzentrale benötigt zudem einen Beitragsnachweis, auf dem alle Abgaben gelistet sind, die in einem Monat gezahlt werden. Dazu können Sie einen Beitragsnachweisrechner verwenden.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/02_Minijob_Rechner/2020/node.html

Minijobzentrale erhält Bestnoten

Die Bundesregierung hat 2019 eine Befragung zur Zufriedenheit über Behörden durchgeführt. Dabei wurde knapp 30 Behörden ins Visier genommen. Auch die Minijobzentrale war darin enthalten. So beurteilten die Arbeitgeber mit sehr guten Noten, bei der Vergabe für das Einstellen von Arbeitnehmern.

Die Aufgaben der Minijobzentrale im Überblick

Die Minijobzentrale spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Sie bietet nicht nur eine einfache Möglichkeit zur Anmeldung und Abwicklung von Minijobs, sondern stellt auch sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Durch die Nutzung moderner Online-Tools und Ressourcen können Arbeitgeber schnell und unkompliziert ihre Minijobber registrieren und verwalten. Dies trägt zu einer effizienteren Organisation und einem reibungslosen Ablauf im Arbeitsalltag bei.

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