Landespflegegeld in Österreich

In Österreich ist es möglich, ein sogenanntes Landespflegegeld zu beantragen. Die Höhe dessen hängt von den jeweiligen Pflegestufen ab.
Die Stufen des Pflegegeldes werden von Stufe 1 – 7 eingeteilt.
In Österreich erhalten in etwa 450 000 Pflegebedürftige eine Unterstützung in Form von Pflegegeld. Die Anpassung an Inflationsraten wird berücksichtigt und die Zahlen des vorangegangenen Jahres dafür herangezogen.

Was versteht man unter Pflegestufen?

Die österreichische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine Reformierung der Kosten für die Pflege vorzunehmen. Der Plan ist, das Pflegegeld ab der Stufe 4 zu erhöhen und die 24-Stunden-Betreuung besser auszubauen.

Ein Gutachten eines Sachverständigen wird benötigt die Schweregrad der Hilfe in Form von Pflegestufen festzustellen. Der Beauftragte besucht den Patienten in seinem Zuhause und stellt anhand von verschiedenen Fragebögen und Begutachtungen den Zustand des zu Pflegenden fest. Je nach Schwere wird eine Pflegestufe zugeordnet.
Eine Pflegestufe zu erhalten ist durch bestimmte Voraussetzungen möglich, bei dem auch der Zeitaufwand für die Pflege eine gewisse Anzahl von Stunden erfordern muss. Die Zeiten sind bei Pflegestufe 1 mindestens 60 Stunden und bis erreichen der Pflegestufe 7 müssen 180 Stunden Hilfe erforderlich sein.
Je nach Pflegestufe erhöht sich der Betrag des Pflegegeldes.

Was ist das Hauptziel des Pflegegeldes?

Durch das Pflegegeld so es Menschen, die einer Pflege bedürfen, helfen, weiterhin so unabhängig leben zu können. Das Ziel ist, dass die zu Pflegenden so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben zu können, und das Geld für die Hilfe, die dafür benötigt wird, einsetzen zu können.
Wie werden Pflegestufen errechnet?
Bei der Einstufung gibt es zwei Bereiche, die für eine Pflegestufe beurteilt werden. Es wird der jeweilige Bedarf an Pflege festgestellt. Bei der Pflegestufe 3, 4 und 5 wird eine Diagnose erstellt. Wenn dabei unterschiedliche Einstufungen festgestellt werden, wird die höher liegende Pflegestufe gewertet.

Pflegestufen von 1 bis 4

Bei den Pflegestufen 1 – 4 zählt größtenteils der Aufwand, den eine Pflegekraft aufwenden muss, um Hilfe leisten zu können. Wenn im Monat mehr als 160 Stunden für die Hilfe gebraucht wird, wird die Pflegestufe verwendet.
Die ersten vier Pflegestufen werden nach quantitativen Kriterien vorgenommen. Pflegestufe 4 wird dann angenommen, wenn mehr als monatlich 160 Stunden für die Pflege aufgewendet werden.

Beispiele zur Errechnung des Zeitaufwandes für einen Pflegebedarf

• Hilfe beim An – und Ausziehen – 20 Stunden
• Hilfe beim Essen 30 Stunden
• Medikamente verabreichen 3 Stunden
• Toilettengänge 30 Stunden
• Bei Inkontinenz 20 Stunden
• Hilfe bei der Ganzkörperpflege 25 Stunden
• Teileweise Hilfe der Körperpflege 4 Stunden
• Mahlzeiten zubereiten 30 Stunden
• Reinigung des Toilettenstuhls 10 Stunden

Weiterer Zeitaufwand der Hilfe zur Pflege und dessen Stunden

• Zu Ämtern oder Ärzten begleiten 10 Stunden
• Wäsche-Pflege 10 Stunden
• Lebensmittel und andere Bedarfsmittel 10 Stunden
• Heizen des Wohnraums (Holz oder Öl) 10 Stunden
• Reinigen der Wohnung 10 Stunden

Erschwerniszuschlag

Bei einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung oder bei Demenz wird ein Erschwerniszuschlag von 25 Stunden im Monat bewilligt.
Die Faktoren dafür reichen wird durch das Landespflegegesetz von Behinderungen berücksichtigt, die die Orientierung, die Motivation, die Fähigkeit des Denkens und die Ausführung von Plänen betreffen. Berücksichtigt werden auch die soziale Funktion und ob der zu Pflegende fähig ist, seine Emotionen kontrollieren zu können.
Bei der Pflegestufe 5 werden mehr als 180 Stunden gerechnet, bei dem es einen sogenannten „Außergewöhnlichen Pflegeaufwand“ bedarf, was bedeutet, dass die Betreuung zwar keine ständige Anwesenheit bedarf, eine Person jedoch in Bereitschaft ist. Es muss sichergestellt sein, dass mindestens einmal auch in der Nacht, nach der Person geschaut werden muss, um eventuell Hilfe leisten zu können.

Pflegedienst

Pflegestufe 5: „Außergewöhnlicher Pflegeaufwand“

Ab Pflegestufe 5 (mehr als 180 h im Monat) wird die Pflegebedürftigkeit nach quantitativen und zusätzlich qualitativen Kriterien bewertet. Von einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand ist dann die Rede, wenn die Pflege zwar keine permanente Anwesenheit, aber eine dauernde Bereitschaft voraussetzt. Dabei muss die Nachschau in kurzen Abständen – darunter auch zumindest einmal des Nachts – erforderlich sein. Sind dazu mehr als 5 Pflegeeinheiten notwendig, wobei zumindest eine Einheit in der Nacht liegt, spricht man von einem außergewöhnlichen Pflegebedarf.

Pflegestufe 6 – Betreuung bei Tag und Nacht

Wenn ein Patient diese Stufe bekommt, dann muss gewährleistet sein, dass tagsüber und auch in der Nacht eine Betreuung benötigt wird. Eine weitere Situation für die Pflegestufe 6 ist gegeben, wenn jemand selbst -oder fremdgefährdend ist und die ständige Anwesenheit eines Betreuers erfordert.

Pflegestufe 7 – Es sind keine Bewegungen mehr möglich

Wenn der zu Pflegenden keine Extremitäten einsetzen kann, oder ein Zustand vorliegt, der diesem gleicht, wird die Pflegestufe 7 gewährt.

Beträge des Pflegegeldes anhand von Pflegestufen:

Pflegestufe Betrag Pflegebedarf Stunden
1 157,30 + 65 Stunden
2 290.00 + 90 Stunden
3 451,80 + 120 Stunden
4 677,60 + 160 Stunden
5 außergewöhnlicher Bedarf 920,30 + 180 Stunden
6 dauernde Anwesenheit 1285,20 + 180 Stunden
7 vier Extremitäten können nicht 1688,90 + 180 Stunden
mehr zielgerichtet eingesetzt werden

Kann ich auch im Ausland Pflegegeld beziehen?

Es ist möglich, wenn eine Person in Österreich Pflegegeld bekommt, dies auch im EU-Ausland zu verwenden. Viele der zu Pflegenden machen sich vermehrt Gedanken, ob sie diese Option wahrnehmen möchten und es bevorzugen im EU-Ausland eine Pflege zu erhalten.
Dabei greift das Bundespflegegesetz, das dazu nähere Auskünfte erteilen kann. Ebenso greift bei der Rente, die in Österreich bezogen wird, die Krankenversicherung von Österreich. Das bedeutet, dass ein Rentner, der sein Geld aus Österreich erhält, ebenso in einem anderen EU-Land leben kann und auch Pflegegeld erhält, falls dies notwendig ist.
Da die Pflege in Österreich wesentlich mehr kostet, als im EU-Ausland hat der zu Pflegende mit deutlich höherem finanziellem Aufwand zu rechnen und auch das Angebot der Pflege wesentlich geringer ist, als in den Nachbarstaaten.
Vor allen Dingen die den Ländern, die an Österreich grenzen, können dadurch mehr Leistungen für weniger Geld erbringen, wie z. B. Tschechien oder Ungarn.
Der Vorteil, dass sich Pflegestellen und Einrichtungen nahe an der Grenze zu Österreich befinden, kristallisiert sich dadurch heraus, dass die Heimat in Österreich nicht weit entfernt ist und die Familie oder Freunde einen kurzen Anreiseweg haben.

Begutachtung einer pflegebedürftigen Person in Österreich

Das Gutachten besteht aus einer Anamnese: Der Sachverständige muss eine Anamnese (Feststellung der Ausfälle von Funktionen) und die Entwicklung derer, ein Befund über den geistigen und psychischen Zustand der Ausfälle, eine Berichterstattung darüber, für welche Bereiche die Hilfe benötigt wird und zusätzliche Beurteilung über die Pflegestufen 5, 6 und 7 erklärt werden, warum die Hilfe 180 Stunden übersteigen wird.
Die Dauer der Bearbeitung sollte nicht länger als 3 Monate sein, bis der Bescheid der Versicherungen zurück an den Antragssteller geht. Die Zeiten, die benötigte werden, wie z. B. Einkaufen, Anziehen, Essen kochen, wird berechnet und in 7 Stufen eingeteilt, wobei immer zu berücksichtigen ist, wie die kognitiven Fähigkeiten des jeweiligen Pflegebedürftigen vorhanden sind.
Wichtig ist, dass, wenn möglich eine enge Vertrauensperson anwesend ist, um die Situation des zu Betreuenden besser zu begreifen. Informationen über den Patienten sind von großer Bedeutung, da es sich oft um Patienten mit Demenz handelt, die ihre eigene Situation nicht einschätzen können oder diese sogar leugnen.
Ebenso ist es wichtig Berichte von Ärzten oder Krankenhäusern, falls vorhanden hinzuziehen und zu beachten.
Infrastruktur (Wege zu Arzt oder Einkaufshäusern), sowie die Situation der Wohnung und Ausstattung derer sind das Gutachten mit einzubeziehen. (Lage, Erreichbarkeit).

Wo kann ich den Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen?

Wer eine Rente oder eine Pension bezieht, muss den Antrag bei dem Träger der Versicherung stellen, von der er die Gelder erhalt.

Ausnahmen:

Bei einer Rente, die aus einem Unfall oder anderen Gründen entstanden ist, ist die jeweilige Versicherung zuständig, aus der die Rente bezogen wird (Unfallversicherungsträger)
Der Antrag kann schriftlich oder online eingereicht werden.

An die Stellen, die über die Gewährung des Pflegegeldes entschieden haben, sind auch die Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu richten.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert