Kleingewerbe anmelden und dank Betreuung.com Kunden finden
Inhalt
- Kleingewerbe anmelden und dank Betreuung.com Kunden finden
- Was ist ein Kleingewerbe?
- Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?
- Kleingewerbe – Steuern auf Umsatz, Gewerbe und Einkommen
- Kleingewerbe – Sozialversicherung und betriebliche Versicherungen
- Kleingewerbe anmelden – Darauf müssen Sie achten
- Kleingewerbe – Fragen und Antworten
- Kleingewerbe angemeldet? Suchen Sie jetzt auf Betreuung.com nach Ihren Kunden!
- Kleingewerbe anmelden und mit unserer Hilfe erfolgreich durchstarten
Das Kleingewerbe bietet Ihnen in Deutschland eine sehr einfache Möglichkeit, sich ohne viel Aufwand selbstständig zu machen. Es eignet sich ganz hervorragend für Handwerker, Dienstleister oder Fachkräfte in der Betreuung, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, wenn Sie Ihr Kleingewerbe anmelden. Angefangen bei der Anmeldung selbst hin zu den Umsatzgrenzen, ab denen Sie Steuern zahlen müssen.
Deswegen erklären wir Ihnen in diesem Artikel alles zum Thema Kleingewerbe. Mit unserer Hilfe gelingt Ihnen die Anmeldung im Handumdrehen, und anschließend registrieren Sie sich einfach bei uns, um schnell und einfach neue Kunden in Ihrer Nähe zu finden.
Was ist ein Kleingewerbe?
Anders als bei den meisten anderen Geschäftsformen müssen Sie sich beim Kleingewerbe nicht an die Bestimmungen im Handelsgesetzbuch (HBG) halten. Sie agieren nämlich nicht als Kaufmann/Kauffrau, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert“. Das vereinfacht die Verwaltung eines Kleingewerbes ganz erheblich, besonders für Betreiber ohne kaufmännische Ausbildung. In der Regel trifft das auf Handwerker, Dienstleister oder Betreuer zu, die selbstständig tätig sein möchten.
Sie können ein Kleingewerbe entweder als Einzelunternehmen oder zusammen mit anderen als GbR (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) führen und haften in beiden Fällen mit Ihrem privaten Vermögen. Da es sich bei den meisten Betreibern jedoch um Handwerker oder Dienstleister handelt, ist dieser Punkt oft nicht relevant. Achten Sie einfach darauf, dass alle möglichen Schäden durch eine gute Versicherung abgedeckt sind, die dann für Sie haftet.
Ein Kleingewerbe profitiert von der Kleinunternehmerregelung, es ist aber kein Kleinunternehmen. Deswegen sind Sie bei niedrigeren Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit. Solange Ihr Gewerbe unter 500.000 EUR Umsatz oder unter 50.000 EUR Gewinn im Jahr erzielt, können Sie es als Kleingewerbe betreiben. Die Grenze ist also wesentlich höher, als die meisten zunächst annehmen.
Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?
Das Kleingewerbe bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, um den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Es ist einfach zu gründen, benötigt kein Kapital und Sie profitieren von hohen Steuervorteilen durch die Kleinunternehmerregelung. Ein Kleingewerbe anmelden ist also denkbar einfach.
Hier sind noch mal alle wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst:
- Schnelle Anmeldung ohne Eintrag im Handelsregister
- Sie benötigen zur Gründung kein Mindestkapital bzw. Startkapital
- Gewinn ermitteln Sie über eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
- Bei bis zu 22.000 EUR Umsatz brauchen Sie nicht mal die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), sondern geben einfach eine Steuererklärung beim Finanzamt ab
- Sie können folglich auf eine aufwendige Buchführung oder Inventur verzichten
- Bis zu 22.000 EUR Umsatz im ersten (vorherigen) Jahr beim Kleingewerbe Umsatzsteuerfrei
- Bis zu 50.000 EUR Umsatz im zweiten (laufenden) Jahr beim Kleingewerbe Umsatzsteuerfrei
- Bis zu 24.500 EUR Umsatz im Jahr sind bei der Gewerbesteuer steuerfrei
Da besonders die verschiedenen Regelungen zu Umsätzen und Steuern beim Kleingewerbe auf den ersten Blick verwirrend sein können, erklären wir Ihnen als Nächstes die genauen Steuerregelungen.
Kleingewerbe – Steuern auf Umsatz, Gewerbe und Einkommen
Prinzipiell müssen aber auch Kleingewerbe alle anfallenden Steuern zahlen. Jedoch erlaubt es Ihnen die Kleinunternehmerregelung von Steuervorteilen zu profitieren, solange die Umsätze sich in bestimmten Grenzen bewegen. In vielen Fällen zahlen Sie dann überhaupt keine Umsatz- oder Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer
Sie müssen generell die Umsatzsteuer auf alle Ihre Leistungen berechnen, können sich aber mithilfe der Kleinunternehmerregelung zunächst davon befreien lassen. Wenn Ihr Umsatz im ersten oder vorherigen Jahr weniger als 22.000 EUR und im zweiten (laufenden) Jahr unter 50.000 EUR betrug, müssen Sie keine Umsatzsteuer berechnen und abführen. Dadurch haben Sie einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber größeren Unternehmen, die diese Steuer einpreisen müssen.
Besonders Ihre Privatkunden profitieren davon, denn diese müssten die Umsatzsteuer letztlich als Abnehmer tragen. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen eine Arbeitsstunde für 25 EUR anbietet, muss die Umsatzsteuer von 19 % enthalten sein. Als Kleingewerbe können Sie hingegen die gleiche Arbeitsstunde Ihren Kunden für circa 21 EUR anbieten, weil Sie eben auf diese Umsatzsteuer verzichten können.
Gewerbesteuer
Ein Kleingewerbe muss auch Gewerbesteuer zahlen, jedoch erst ab einem Gewinn von 24.500 EUR im Jahr (Freibetrag). Das bedeutet auch, dass Ihre Betriebsausgaben diesen Gewinn mindern können. Wenn es zum Beispiel notwendige Werkzeuge, Fahrtkosten, Versicherungen oder Reparaturen gibt, können Sie das alles auf Ihren Gewinn anrechnen. Hier gibt es natürlich viele Fälle, zu denen Sie sich am besten durch einen Experten beraten lassen sollten.
Beträgt Ihr Gewinn jedoch auch nach Abzug aller Betriebsausgaben über 24.500 EUR, müssen Sie die Gewerbesteuer darauf entrichten. Diese kann sich je nach Region bzw. Gemeinde stark unterscheiden. Es gibt Regionen, in denen der Hebesatz nur 200 % beträgt, und es gibt Regionen, die diesen Satz auf über 400 % festgelegt haben. Das bedeutet, je nachdem in welcher Gemeinde Sie steuerpflichtig sind, kann es hierbei sehr große Unterschiede geben.
Einkommenssteuer
Ähnlich wie die Gewerbesteuer wird auch die Einkommenssteuer anhand des Gewinns berechnet. Auch hier gibt es den üblichen Steuerfreibetrag, der sich im aktuellen Jahr 2022 auf 10.347 EUR beläuft und im nächsten Jahr auf 10.633 EUR angehoben wird. Bis zu diesen Beträgen zahlen Sie folglich auch keine Einkommenssteuer, ob als Betreiber eines Kleingewerbes oder als Angestellter.
Sollten Sie jedoch mehr als den Freibetrag verdienen, zahlen Sie darauf ganz normal die Einkommenssteuer gemäß Ihrer Steuerklasse. Beachten Sie auch unbedingt, dass Sie in jedem Fall eine Steuererklärung einreichen müssen, auch wenn Sie unter dem Freibetrag liegen. Informieren Sie sich also gründlich zu allen weiteren Steuerdetails Ihrer persönlichen Einkommenssteuerpflicht, am besten noch bevor Sie ein Kleingewerbe anmelden.
Kleingewerbe – Sozialversicherung und betriebliche Versicherungen
Abgesehen von Steuern, sind auch Versicherungen ein wichtiges Thema bei Kleingewerben. Sie sind zwar in der Regel nicht dazu verpflichtet, sich zu versichern, aber Sie können auf diese Weise natürlich ganz erheblich Ihr privates Risiko minimieren. Beachten Sie schließlich, dass Sie sonst mit Ihrem Privatvermögen haften müssten.
Sozialversicherung
Zusätzlich zu den möglichen Steuern können natürlich noch Beiträge zu (freiwilligen) Sozialversicherungen hinzukommen, so zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherung. Hierbei ist es erst mal wichtig, ob es sich bei Ihrem Kleingewerbe um einen Hauptberuf oder eher ein Nebeneinkommen (Nebengewerbe) handelt. Wenn es nur ein Nebenverdienst ist, gibt es bei den Sozialversicherungen oftmals keine besonderen Änderungen. Sie zahlen weiterhin, was Sie im Hauptberuf verdienen und Ihnen wird weiterhin der gleiche Betrag abgezogen.
Anders sieht das jedoch aus, wenn das Kleingewerbe hauptberuflich geführt wird. Sie können sich in diesem Fall dann auf freiwilliger Basis gesetzlich oder privat versichern. Die gesetzliche Kranken- oder Rentenkasse verlangt dann ganz normal einen monatlichen Beitrag, gemessen an Ihrem Einkommen. Verdienen Sie mehr, müssen Sie also auch mehr bezahlen, so wie ein Angestellter. Eine private Absicherung kostet hingegen einen frei verhandelbaren Betrag, den der Versicherer an Ihre Umstände anpasst.
Betriebliche Versicherungen
Je nachdem welcher Tätigkeit Sie nachgehen, sind betriebliche Versicherungen sehr sinnvoll, um sich zusätzlich abzusichern. Hierbei spielen Gewerbeversicherungen, gewerbliche Rechtsschutzversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen eine ganz besondere Rolle. Mit diesen sichern Sie sich zusätzlich ab und können das Haftungsrisiko im Notfall auf den Versicherer übertragen, anstatt direkt mit Ihrem privaten Vermögen für mögliche Schäden haften zu müssen.
Wenn Sie als Selbstständiger mit Kleingewerbe arbeiten, gibt es je nach Beruf nicht selten auch Unfälle. Insbesondere Handwerker und Betreuer können also davon profitieren, einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Bewerten Sie am besten Ihr ganz eigenes Risiko und lassen Sie sich im Zweifel durch einen Versicherungs-Experten beraten. Dieser kann Ihnen dabei helfen, den richtigen Schutz für Sie zu finden.
Kleingewerbe anmelden – Darauf müssen Sie achten
Die Anmeldung eines Kleingewerbes geht schnell und ist in der Regel unkompliziert. Wir erklären Ihnen in diesem Abschnitt, ab wann Sie ein Kleingewerbe anmelden sollten, wie der Prozess funktioniert und was Sie beim Thema Nebengewerbe beachten müssen.
Ab wann ein Kleingewerbe anmelden?
Sobald Sie sich dazu entschließen, langfristig einer geschäftlichen Tätigkeit als Selbstständiger mit Gewinnabsicht nachzugehen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen gibt es hier nur für die sogenannten Freien Berufe, zu denen beispielsweise Ärzte, Juristen, Berater oder Autoren gehören. Wenn Sie also planen, lange Zeit als selbstständiger Betreuer oder Handwerker zu arbeiten, brauchen Sie einen Gewerbeschein.
In solchen Fällen macht es praktisch immer Sinn, zunächst ein Kleingewerbe anzumelden und zu schauen, wie sich Ihr Einkommen daraus entwickelt. Eine Untergrenze gibt es dabei nicht, sondern es zählt nur die langfristige Gewinnabsicht als Selbstständiger. Wenn Sie 20.000 EUR Umsatz erzielen, müssen Sie das Gewerbe anmelden – gleiches gilt auch bei 5.000 EUR Umsatz. Möchten Sie auf der anderen Seite nur kurzfristig und sporadisch arbeiten, brauchen Sie unter Umständen keine Gewerbeanmeldung.
So können Sie Ihr Kleingewerbe anmelden
Die Anmeldung ist zwar einfach und geht schnell, aber es gibt durchaus mehrere Schritte, die viele dabei vergessen. Teilweise geschieht das auch im Hintergrund, nachdem Sie Ihren Antrag zum Kleingewerbe abgegeben haben.
Das sind die 7 wichtigen Punkte, wie Sie Ihr Kleingewerbe anmelden können:
- Gewerbeamt: Als Erstes füllen Sie die Gewerbeanmeldung in Ihrem örtlichen Gewerbeamt aus. Danach erhalten Sie den Gewerbeschein. Die Kosten belaufen sich je nach Gemeinde auf 15 bis 60 EUR.
- Geschäftskonto: Ein Kleingewerbe benötigt ein Geschäftskonto, damit Sie Einnahmen und Ausgaben klar von Ihrem Privatleben trennen können. Richten Sie also unbedingt ein separates Geschäftskonto ein.
- Finanzamt: Bei Ihrem zuständigen Finanzamt füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Damit melden Sie auch zeitgleich Ihr Kleingewerbe dort an.
- Buchhaltung: Wenn Sie unter 22.000 EUR Umsatz erzielen, brauchen Sie nicht mal die vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Aber erfassen Sie trotzdem unbedingt alle Einnahmen und Ausgaben sehr sorgfältig (auch für Ihre spätere Steuererklärung).
- IHK oder HWK: Mit der Anmeldung Ihres Kleingewerbes werden Sie auch Pflicht-Mitglied bei den Handelskammern IHK oder HWK, bei denen Sie sich ebenfalls melden müssen. Es können monatliche Beiträge anfallen, falls Sie mehr als 25.000 EUR Jahresumsatz erzielen.
- Berufsgenossenschaft: Auch hier müssen Sie sich anmelden. Beiträge müssen Sie jedoch nur dann zahlen, falls Sie Mitarbeiter in Ihrem Kleingewerbe beschäftigen.
- Versicherungen: Die notwendigen Versicherungen dürfen Sie nicht vergessen, auch wenn das Kleingewerbe nicht versicherungspflichtig ist. Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Punkt im vorherigen Abschnitt des Artikels.
Wenn Sie darüber hinaus planen, Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie sich umfassend zu den Themen Lohnsteuer sowie der Anmeldung bei der Agentur für Arbeit informieren. Diese Themen sich jedoch weniger wichtig, solange Sie als einziger Gewerbetreibender allein in Ihrem Kleingewerbe aktiv sind.
Ein Kleingewerbe als Nebengewerbe (Nebenjob) anmelden
Das Nebengewerbe ist auch ein Kleingewerbe, aber die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei auf maximal 15 bis 20 Stunden begrenzt. Abseits davon gibt es zwischen den beiden Formen nur wenige Unterschiede. Die Gründung erfolgt praktisch auf die gleiche Weise und Sie profitieren von allen Vorteilen, wie auch beim Kleingewerbe. Wenn Sie einen anderen Vollzeitberuf haben, sollten sich Ihre Beiträge zur Sozialversicherung zudem nicht ändern.
Wir möchten das Nebengewerbe jedoch hervorheben, weil es sich hervorragend als Nebenjob bzw. Nebenverdienst eignet (wie der Name bereits suggeriert). Wichtig ist es hierbei, die Lage mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Hauptberuf zu klären. In Ihrem Arbeitsvertrag kann es eine Klausel geben, die eine Nebentätigkeit nur dann erlaubt, wenn es für Ihren Arbeitgeber dabei keine negativen Auswirkungen gibt.
Kleingewerbe – Fragen und Antworten
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist eine Geschäftsform, die „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert“. Es ist also eine schnelle, günstige und unkomplizierte Möglichkeit, für Handwerker oder Betreuer selbstständig zu arbeiten.
Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Sobald Sie beabsichtigen, als Selbstständiger einer langfristigen gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnziel nachzugehen, müssen Sie ein (Klein-)Gewerbe anmelden. Das ist nicht an einen bestimmten Umsatz gebunden.
Was kostet ein Kleingewerbe?
Die Kosten zum Anmelden eines Kleingewerbes sind minimal. Es gibt kein Mindest- oder Startkapital und die Anmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 EUR. Beachten Sie aber, dass Steuern, Versicherungen und Betriebsausgaben hinzukommen können.
Wie melde ich ein Kleingewerbe an und was gibt es zu beachten?
Der wichtigste Schritt ist die Anmeldung beim Gewerbeamt. Aber es gibt noch einige weitere Faktoren zu beachten, die wir im Abschnitt zuvor erklärt haben. Lesen Sie also unbedingt noch mal nach.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei bzw. welche Steuer fällt an?
Bei einem Umsatz bis zu 22.000 EUR fällt im ersten Jahr keine Umsatzsteuer an. Bei einem Gewinn bis zu 24.500 EUR fällt keine Gewerbesteuer an. Die Einkommenssteuer richtet sich nach Ihrem erzielten Gewinn und nach Ihrer persönlichen Steuerklasse.
Kleingewerbe angemeldet? Suchen Sie jetzt auf Betreuung.com nach Ihren Kunden!
Konnten wir alle Ihre Fragen klären, was ein Kleingewerbe ist und wie Sie es anmelden? Dann sollte es bei Ihrer schnellen Anmeldung keine Probleme mehr geben. Als Nächstes können Sie sich auch gleich auf Betreuung.com registrieren, um nach neuen Kunden in Ihrer Nähe zu suchen. Wir bringen nämlich sowohl Selbstständige als auch Kleingewerbe schnell und kostenlos mit Kunden in Kontakt.
Das funktioniert in drei einfachen Schritten:
- Wählen Sie Ihren Aufgabenbereich, ob Seniorenbetreuung oder Haushaltshilfe.
- Wählen Sie den Unterpunkt „Unternehmen“ aus (auch für Kleingewerbe).
- Vervollständigen Sie die Angaben zu Ihrem Kleingewerbe.
Nachdem Sie Ihren gewünschten Stundensatz sowie verfügbare Arbeitszeit angegeben haben, erhalten Sie gleich danach die ersten potenziellen Kunden aus unserer Datenbank. Sie können anschließend mit diesen in Kontakt treten und sich auf den Arbeitsumfang einigen. Melden Sie also jetzt Ihr Kleingewerbe bei uns an und wir helfen Ihnen dabei, attraktive Jobs und zuverlässige Kunden zu finden!
Kleingewerbe anmelden und mit unserer Hilfe erfolgreich durchstarten
Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen oder eine attraktive Nebenverdienstmöglichkeit bzw. Minijob suchen, kann ein Kleingewerbe genau das Richtige für Sie sein. Sie profitieren von den Steuervorteilen und der günstigen sowie einfachen Anmeldung. Besonders als selbstständiger Betreuer oder Handwerker ist das ideal, weil Sie sich nicht um eine komplizierte Buchhaltung kümmern müssen.
Nachdem Sie alle Formalitäten geregelt haben, finden Sie auf Betreuung.com schnell und einfach Kunden in Ihrer Nähe. Ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, wir decken alle Regionen umfassend ab und unsere Datenbank enthält tausende attraktive Stellen sowie zuverlässige Kunden, die nach einer professionellen Fachkraft suchen.
Melden Sie sich jetzt als Kleingewerbe bei uns an und profitieren Sie noch heute von unserem kostenlosen Service!
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