Was ist die Generalvollmacht
Inhalt
- Was ist die Generalvollmacht
- Muster oder Vordruck für eine Generalvollmacht
- Wann sollte man eine Generalvollmacht erstellen
- Generalvollmacht über den Tod hinaus
- Wer sollte der Bevollmächtigte einer Generalvollmacht sein
- Was kann eine Generalvollmacht beinhalten
- Unterschied einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung oder Generalvollmacht
- Was ist bei einer Generalvollmacht ausgeschlossen
- Gefahren des Missbrauchs einer Generalvollmacht
- Was kostet eine Generalvollmacht
- Was kostet eine Patientenverfügung
- Tipp: Generalvollmacht Vordruck oder Vorlage
Die Generalvollmacht ermöglicht es weitgehende Handlungen, auf eine andere Person zu übertragen. Dadurch erhält der Bevollmächtigte einen weitreichenden Handlungsspielraum, der alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten betreffen kann.
Eine Generalvollmacht ist dann wichtig, wenn Sie aus verschiedenen Gründen, wie z. B. durch einen Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Durch diese Vollmacht können Sie jemanden Ihres Vertrauens dazu befähigen, ohne Einschränkungen für Sie bei rechtlichen Geschäften befähigen, die in dem Vertrag festgehalten werden.
Sie sollten dies rechtzeitig tun, denn falls sie keine Generalvollmacht erstellen, ist ein Gericht, dafür zuständig, wenn Sie in die Lage kommen sollten, Ihre rechtlichen Geschäfte oder Finanzen nicht mehr regeln zu können. Falls dies der Fall ist, wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht gestellt. Man sollte bedenken, dass der Betreuer eine fremde Person ist und es kann passieren, dass dieser nicht so handelt, wie Sie es sich wünschen.
Muster oder Vordruck für eine Generalvollmacht
https://www.vollmacht-muster.de/vollmacht-recht/generalvollmacht-fuer-privatperson/
und hier:
https://jurarat.de/sites/default/files/_generalvollmacht_vorlage_muster_allgemein__0.pdf
Achtung: Dies sind nur Muster zur Orientierung, achten Sie stets darauf, die Bereiche individuell auf Sie selbst abgestimmt sind und überlegen Sie sich genau, welche Bereiche Sie auf den Bevollmächtigten übertragen wollen.
Wann sollte man eine Generalvollmacht erstellen
Da in der Generalvollmacht umfassende rechtliche Vertretung auf eine andere Person bedeutet, ist sie bei der Aushändigung gültig. Auch wenn die ausstellende Person noch in der Lage ist, selbstständig Geschäfte führen zu können. Vorsorglich kann diese jedoch schon verfasst werden und zu Hause aufbewahrt werden. Der Hauptgrund für die Ausstellung ist, dass eine Person des Vertrauens, im Falle einer Geschäftsunfähigkeit im Interesse des Vollmachtgebers handeln kann, wenn dieser Fall eintritt.
- Besonders zu Zeiten von COVID 19, indem ein Mensch unter Quarantäne gesetzt werden kann, ist es dann durch die Generalvollmacht möglich, im Interesse der betroffenen Person zu handeln, wenn dieser isoliert ist.
- Wenn Sie vermuten, dass Sie eventuell nicht mehr in der Lage sein könnten, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, z. B. dann wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihr Zustand sich verschlechtert, dann können Sie einem Angehörigen oder einer vertrauten Person eine Generalvollmacht erteilen. Diese gilt dann ab Ausstellung und kann sofort angewandt werden. Damit kann z. B. ein Partner auf Ihre Bankkonten zugreifen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind.
- Wenn z. B. eine geliebte Person an Demenz erkrankt oder Alzheimer Krankheit beginnt, ist es wichtig, dass eine Generalvollmacht vorher schon erteilt wird, da es nicht möglich ist, diese ohne die volle Geschäftsfähigkeit auszustellen, die dann nicht mehr besteht.
Generalvollmacht über den Tod hinaus
Sobald eine Generalvollmacht ausgestellt ist, ist sie auch gültig, auch dann, wenn Sie noch selbst in der Lage sind, alle Geschäfte und Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie haben aber auch die Möglichkeit, diese wieder zu widerrufen. Davon muss auch der Bevollmächtigte in Kenntnis gesetzt werden. Wenn dies der Fall ist, dann verlangen Sie die Kopie zurück und entsorgen diese.
Sie sollten in der Vollmacht, falls Sie das wünschen, aufführen, dass diese mit Ihrem Tod erlischt, ansonsten ist sie weiter gültig, wie z. B. das Regeln des Nachlasses. Falls dies nicht in der Generalvollmacht erwähnt ist, können jedoch die Erbberechtigten die Generalvollmacht widerrufen.
Wer sollte der Bevollmächtigte einer Generalvollmacht sein
Prinzipiell sollte der Bevollmächtigte eine vertraute Person, meist ist es der Partner oder die Kinder. Wenn diese nicht vorhanden sind oder es Streitigkeiten mit den nahen Verwandten geben sollte, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen.
Was kann eine Generalvollmacht beinhalten
- Überlegen Sie sich genau, welche Befugnisse Sie der vertrauten Person übergeben wollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, damit kein Missbrauch entsteht.
- Kann der Bevollmächtigte Ihr Vermögen verwalten und sie auch kündigen?
- Darf der Bevollmächtigte für Sie Immobilien kaufen und verkaufen? Diese Möglichkeit besteht nur dann, wenn dies durch einen Notar beglaubigt wird.
- Inwieweit darf der Bevollmächtigte über Ihre Pflege und medizinischen Leistungen Entscheidungen treffen? Dazu gehören z. B. auch freiheitsentziehende Maßnahmen, wie eine stationäre Pflegeeinrichtung.
- Sie sollten Ihre Vorstellungen so konkret wie möglich formulieren, denn bei einer Generalvollmacht ist das Missbrauchsrisiko sehr hoch.
- Aktualisieren der Generalvollmacht
- Sie können jederzeit die Generalvollmacht widerrufen, aber auch aktualisieren.
Manchmal liegen Vollmachten, die aus Vorsorge getroffen wurden, jahrelang in einem Schrank. Es ist möglich, dass sich die Beziehungen mittlerweile geändert haben oder Sie möchten gerne eine andere Person einsetzen. Falls dies der Fall sein sollte, dann vernichten Sie die alte Version und erstellen Sie eine neue Generalvollmacht.
Unterschied einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht
Grundsätzlich regelt eine Generalvollmacht alle Belange, wie z. B. Vermögensbetreuung, medizinische Versorgung, Schriftverkehr, etc. Bei einer Vorsorgevollmacht, ist meist geregelt, falls eine Person pflegebedürftig oder krank wird, gewisse Bereiche regelt.
Eine Generalvollmacht bezieht sich auf alle Bereiche, wie Rechtsgeschäfte, die der Betroffene nicht mehr selbst regeln kann, so kann auch eine Vorsorgevollmacht durch eine Generalvollmacht geregelt werden, wie auch eine Patientenverfügung.
Patientenverfügung oder Generalvollmacht
In der Patientenverfügung wird bestimmt, wie die medizinische Versorgung geregelt werden soll, falls Sie nicht mehr fähig sein sollten, dies mitzuteilen, z. B. falls Sie im Koma liegen. Dort können Sie z. B. regeln, ob Sie lebenserhaltene Maßnahmen erhalten möchten, auch wenn keine Verbesserung Ihrer Lage wahrscheinlich ist. Der Unterschied zur Generalvollmacht liegt darin, dass in der Patientenverfügung ausschließlich um medizinische Belange verfügt werden können.
Wenn Sie eine Generalvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht erstellt haben, dann hängen diese meist auch mit der Patientenverfügung zusammen. Dann kann der Bevollmächtigte die Anweisung der von Ihnen gewünschten Behandlung durchzuführen, wie z. B. dem Arzt mitzuteilen, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen.
Was ist bei einer Generalvollmacht ausgeschlossen
Ausgeschlossen sind höchstpersönliche Angelegenheiten. Die kann der Bevollmächtigte nicht regeln, wie z. B. Eheschließung oder die Einreichung einer Scheidung, Wahlrecht und das Testament.
Gefahren des Missbrauchs einer Generalvollmacht
Sie können auch mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen, so kann eine gegenseitige Kontrolle stattfinden und kein Missbrauch entstehen. Sie können Kopien auch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Bank hinterlegen.
Schließen Sie etwaige Schenkungen aus dem Vertrag aus, so können Sie sicher sein, dass sich der Bevollmächtigte nicht selbst an Ihrem Vermögen bedient und halten Sie das schriftlich in Ihrem Vertrag fest, wenn dies so gewünscht ist.
Falls etwas nicht richtig geregelt wird, besonders Bankangelegenheiten, denn widerrufen Sie die Vollmacht.
Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob eine Person Ihr Vertrauen hat, dann können Sie auch auf eine Generalvollmacht verzichten und gegebenenfalls entscheiden, welcher Betreuer gerichtlich eingesetzt werden kann.
Was kostet eine Generalvollmacht
Sie können eine Generalvollmacht selbst erstellen, damit entstehen Ihnen keine Kosten.
Wenn Sie allerdings einen Notar hinzuziehen, ist die Glaubwürdigkeit gesichert, sodass keine Zweifel bezüglich der Gültigkeit aufkommen können.
Wenn es jedoch darum geht, Immobilien zu erwerben oder zu verkaufen ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Auch manche Banken akzeptieren nur notariell beglaubigte Vollmachen.
Die Kosten für einen Notar sind in Deutschland einheitlich und abhängig von dem Vermögen der betroffenen Person.
Vermögenswert Kosten Notar
50.000 Euro 165 Euro
100.000 Euro 273 Euro
200.000 Euro 435 Euro
300.000 Euro 635 Euro
400.000 Euro 785 Euro
500.000 Euro 935 Euro
Was kostet eine Patientenverfügung
Auch hier gibt es eine einheitliche Regelung für Notare, so macht es keinen Unterschied der Kosten. Sie können jeden Notar aufsuchen, die Kosten für eine Patientenverfügung sind immer gleich und betragen 60 €, zusätzlich Mehrwertsteuer und Postgebühren.
Tipp: Generalvollmacht Vordruck oder Vorlage
Planen Sie eine Generalvollmacht genau. Es tauchen immer wieder viele Fragen auf, die Sie vorher schon beantworten sollten, bevor ein Notfall auftritt, indem Sie diese bräuchten. Informieren Sie sich gründlich, damit keine Streitigkeiten entstehen oder ungewollte Handlungen eintreten. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen.
Manche Vollmachten sind Vordrucke und werden durch Ankreuzverfahren ausgefüllt. Seien Sie damit vorsichtig, denn je genauer einzelne Punkte der Generalvollmacht beschrieben werden, desto besser kann der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne handeln. Versuchen Sie deshalb so gut, wie mögliche einzelne Details zu beschreiben.
Denken Sie aber immer daran, dass eine Generalvollmacht, eine Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung weitreichende Rechte an den Bevollmächtigten abgegeben werden. Ratsam ist es immer, sich fachkundig beraten zu lassen und auf die richtige Formulierung zu achten.
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