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Was ist die Pflegeversicherung?

Eine Pflegeversicherung in Deutschland ist eine Versicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern soll. Sie wurde im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflegeversicherung bietet sowohl häusliche als auch stationäre Pflegeleistungen an und kann in Form von Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit auf Antrag des Versicherten fest.

Die Pflegeversicherung basiert auf dem Solidarprinzip, d.h. dass alle Beitragszahlerinnen und -zahler in einen gemeinsamen Topf einzahlen und aus diesem Topf die Leistungen für pflegebedürftige Menschen finanziert werden.

Jeder, der in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder eine Rente bezieht, ist automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Beiträgen zur Krankenversicherung abgeführt.

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, um pflegebedürftige Personen zu unterstützen. Dazu gehören u.a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege.

Der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wird durch einen sogenannten Pflegegrad festgestellt, der anhand eines Begutachtungsverfahrens ermittelt wird.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den bisherigen Pflegestufen entsprechen. Die Pflegegrade 1-5 richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und dem Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person.

Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Pflege anfallen können. In vielen Fällen müssen pflegebedürftige Personen und ihre Familien noch selbst finanziell dazu beitragen.

Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Pflege und Pflegeversicherung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um im Pflegefall finanziell abgesichert zu sein.

Welche Arten von Pflegeversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Pflegeversicherungen: die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für alle gesetzlich krankenversicherten Personen verpflichtend und wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die Beiträge werden gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen und richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind in einem Leistungskatalog festgelegt und umfassen unter anderem ambulante und stationäre Pflege, sowie Hilfsmittel und Pflegeberatung.

Die private Pflegeversicherung ist eine freiwillige Versicherung und wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener eine Option. Die Beiträge werden individuell anhand von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang berechnet.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können die Leistungen individuell vereinbart werden und können über den Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.

Welche Leistungen beinhaltet die Pflegeversicherung?

Damit Sie Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten können, müssen Sie pflegebedürftig sein und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Bevor Sie zum ersten Mal Leistungen beantragen können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert gewesen sein. Dies wird von den Versicherungen als Wartezeit bezeichnet. Für Kinder, die über ihre Eltern pflegeversichert sind, wird die Wartezeit als erfüllt angesehen, wenn ein Elternteil die Wartezeit erfüllt hat.

Pflegegeld – Leistung aus der Pflegeversicherung

Eine Möglichkeit, Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, ist das Pflegegeld. Dieses wird nur ausgezahlt, wenn man in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist. Das Geld ist dazu gedacht, den Angehörigen oder anderen Pflegepersonen eine Anerkennung zukommen zu lassen. Laut Gesetz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) müssen Empfänger von Pflegegeld sich in Abhängigkeit von ihrem Pflegegrad für den weiteren Anspruch auf Leistungsbezug beraten lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 gilt dies halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Das Ziel dieser Beratung ist es, sicherzustellen, dass die Pflegeperson regelmäßig praktisch-pflegefachlich unterstützt wird und dass die Pflege des Empfängers gewährleistet ist.

Wie hoch ist die Pflegeleistung als Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist abhängig von Ihrer Einstufung nach dem jeweiligen Pflegegrad, den ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse auf Antrag feststellt. Je höher die Einstufung ist, desto höher ist das Pflegegeld:

PflegegradHöhe der Leistung
Pflegegrad 1Keine Leistung
Pflegegrad 2Pflegegeld: 316 €
Pflegegrad 3Pflegegeld: 545 €
Pflegegrad 4Pflegegeld: 728 €
Pflegegrad 5Pflegegeld: 901 €

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, sie können jedoch einen Entlastungsbetrag von 125 € beantragen.

Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung

Die Pflegeleistung hingegen bezieht sich auf Sachleistungen, also auf die direkte Versorgung und Betreuung durch professionelle Pflegekräfte in Form von Pflegediensten oder stationären Einrichtungen. Die Höhe der Pflegeleistung variiert je nach Pflegegrad und wird in einem Pflegesachleistungsbetrag ausgedrückt.

PflegegradPflegesachleistungen (monatlich) Leistungssatz seit dem 01.01.2022
Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 2724 €
Pflegegrad 31.363 €
Pflegegrad 41.693 €
Pflegegrad 52.095 €

Es ist zu beachten, dass bei einer Kombinationsleistung sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistung genutzt werden.

Kombinationsleistung als Pflegeleistung

Eine Kombinationsleistung ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person sowohl Geld als auch Sachleistungen von ihrer Pflegeversicherung erhalten kann.

Die Höhe der Kombinationsleistung ergibt sich aus der Summe von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Allerdings darf die Höhe der Kombinationsleistung den Höchstbetrag, der dem jeweiligen Pflegegrad zugeordnet ist, nicht überschreiten

Ein Beispiel:

Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 erhält monatlich 1.363 Euro Pflegesachleistungen und hat gleichzeitig einen Anspruch auf 545 Euro Pflegegeld. Wenn die Person sich für eine Kombinationsleistung entscheidet, kann sie insgesamt 1.908 Euro pro Monat (1.363 € + 545 €) erhalten, was den Höchstbetrag für Pflegegrad 3 nicht überschreitet.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die aktuellen Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen jedes Jahr ändern können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Entwicklung der Pflegekosten und der Finanzierung der Pflegeversicherung.

Tages- und Nachtpflegeleistungen

Tages- und Nachtpflegeleistungen stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und werden durch ambulante Pflegesachleistungen finanziert. Die Höhe der Leistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab

PflegegradTages- und Nachtpflege (monatlich)
10 €
2689 €
31.298 €
41.612 €
51.995 €

Kurzzeitpflege – Leistung durch Pflegeversicherung

Des Weiteren können Pflegebedürftige nach einem Klinikaufenthalt die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, um vorübergehende Entlastung zu erhalten. Hierfür können bis zu 1.774 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen genutzt werden. Wenn Verhinderungspflege nicht beansprucht wird, können Pflegebedürftige sogar bis zu 3.386 Euro für bis zu 56 Tage pro Jahr für die Kurzzeitpflege erhalten.

Verhinderungspflege – Leistung durch die Pflegeversicherung

Im Falle der Abwesenheit von pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder Urlaub gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege. Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 1.612 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wird, erhöht sich der Anspruch für Verhinderungspflege auf maximal 2.418 Euro für bis zu 42 Tage im Jahr.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege ist eine Form der ambulanten Pflege, bei der die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird. Diese Form der Pflege kann eine gute Alternative zur vollstationären Pflege sein, da die pflegebedürftige Person weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld leben kann.

Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen, die auch für die Tages- und Nachtpflege genutzt werden können. Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung

Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen gibt es weitere Leistungen der Pflegeversicherung, wie beispielsweise den Entlastungsbetrag (125 € monatlich für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1), Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds, sowie die Möglichkeit zur Kostenübernahme für eine Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege.

Pflegehilfsmittel aus der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die monatlich von der Pflegeversicherung bezuschusst werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Einmalunterlagen. Der monatliche Zuschuss beträgt bis zu 40 Euro und ist für alle Pflegegrade gleich. Die Pflegehilfsmittel können über den Sanitätshandel oder auch online bezogen werden.

PflegegradPflegehilfsmittel (monatlich)
1bis zu 40 €
2bis zu 40 €
3bis zu 40 €
4bis zu 40 €
5bis zu 40 €

Leistungen aus der Pflegeversicherung für Wohnraumanpassungen

Wohnraumanpassungen sind bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, den Wohnraum an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen anzupassen. Hierzu gehören beispielsweise der Einbau von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder die Schaffung eines Badezimmers ohne Barrieren. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung für Wohnraumanpassungen. Hierfür werden je nach Maßnahme bis zu 4.000 Euro pro Pflegegrad übernommen.

WohnraumanpassungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Betrag4000 €4000 €4000 €4000 €4000 €

Häufig gestellte Fragen zu Pflegeversicherung

Um einen kurzen knappen Überblick zu bekommen, werden hier alle wichtigen Fragen nochmals zusammengestellt:

Was ist die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die Menschen absichert, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen pflegebedürftig sind.

Wer ist pflegeversichert?

Jeder Mensch, der in Deutschland lebt und gesetzlich krankenversichert ist, ist auch automatisch in der Pflegeversicherung versichert.

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung bietet Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an, um pflegebedürftige Personen und deren Angehörige zu unterstützen.

Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und der Art der Leistung ab.

Wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung?

Leistungen der Pflegeversicherung können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Eine ärztliche Bescheinigung über den Pflegebedarf muss in der Regel vorgelegt werden.

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Jeder, der aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen auf Hilfe im Alltag angewiesen ist und einen Pflegegrad zugesprochen bekommen hat, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Voraussetzung dafür ist, dass derjenige mindestens 2 Jahre pflegeversichert war.

Was wird nicht von der Pflegeversicherung gezahlt?

Nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der Pflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten in vollstationären Pflegeeinrichtungen
  • Kosten für kosmetische Behandlungen oder Schönheitsoperationen
  • Kosten für Krankenhausbehandlungen, die nicht im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen
  • Kosten für Haushaltshilfen, die nicht im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit stehen
  • Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosten für Leistungen, die über die Pflegeversicherung hinausgehen, wie zum Beispiel ergänzende Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder zusätzliche Leistungen für technische Hilfsmittel

Was ist eine zusätzliche Pflegeversicherung?

Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist eine private Versicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie dient dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die entstehen kann, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Eine solche private Pflegezusatzversicherung kann beispielsweise die Kosten für eine bessere Versorgung oder für zusätzliche Leistungen abdecken.

Es gibt verschiedene Varianten der Pflegezusatzversicherung, wie zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung oder die Pflegerentenversicherung.

Krankenversicherung in Deutschland 2023

Die Krankenversicherung (KV) ist in Deutschland seit jeher ein wichtiges Thema und vor allem aufgrund steigender Kosten ständig im Gespräch. Sie regelt für den Großteil aller Einwohner die Versicherungsleistung, um im Bedarfsfall an eine gute medizinische Versorgung kommen zu können. Während die überwiegende Mehrheit gesetzlich krankenversichert ist, können Besserverdiener sich auch privat versichern lassen. Beide Optionen haben dabei ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, welche Krankenversicherungen es gibt, wie hoch die Kosten sind und nach welchen Kriterien Sie Ihre Auswahl treffen sollten. Das richtige Hintergrundwissen kann Ihnen nämlich diese wichtige Entscheidung wesentlich erleichtern.

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht

Jeder Einwohner in Deutschland muss krankenversichert sein, ob Arbeitnehmer, Unternehmer oder Freiberufler. Das trifft aber auch auf Künstler, Studierende, Arbeitslose sowie Rentner zu, die womöglich bereits heute Ihren Lebensunterhalt aus staatlicher Versorgung erzielen. Ehepartner und Kinder sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne Zusatzkosten mitversichert. Es gibt also keine Ausnahmen – jeder Einwohner ist prinzipiell krankenversichert.

Versicherte erhalten in der GKV die gleichen gesetzlichen Leistungen, unabhängig davon, wie viel sie letztlich einzahlen. Es gibt derzeit jedoch insgesamt 96 verschiedene Krankenkassen in Deutschland, zwischen denen jeder frei wählen kann. Der größte Unterschied ist meistens im Zusatzbeitrag zu spüren, dessen Höhe jede gesetzliche Krankenkasse selbst bestimmen kann. Ebenso gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen (PKV), die aber sowohl Beitrag als auch Leistungen flexibel anpassen können.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Jeder Einwohner in Deutschland ist versicherungspflichtig und muss demnach entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Derzeit sind rund 90 % aller Menschen in der GKV, den Rest bilden überwiegend privat Versicherte (10 %) und Ausnahmefälle – die Angaben können je nach Quelle jedoch geringfügig voneinander abweichen. Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 66.600 Euro (Stand: 2023) können Einwohner entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten.

Kosten/Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitrag in der GKV richtet sich nach dem Solidaritätsprinzip, Menschen mit höherem Einkommen zahlen also entsprechend mehr ein. Wie gesund der jeweilige Versicherte ist, spielt dabei keine Rolle. Selbst Vorerkrankungen wirken sich nicht auf die Kosten oder die Versorgung aus, alle Versicherten erhalten die gleichen Leistungen. Auf diese Weise verteilt sich die Belastung möglichst solidarisch und ärmere, ältere und kranke Menschen werden nicht benachteiligt.

Doch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse liegt im Jahr 2023 bereits bei 14,6 %, mit dem noch anfallenden Zusatzbeitrag dann im Schnitt sogar bei rund 16 %. Den Zusatzbeitrag kann jeder Krankenkasse selbst festlegen, um anfallende Kosten zu decken. Letztlich ist das ein Anstieg von 2 bis 3 % innerhalb der vergangenen 20 Jahre und damit eine erhebliche Zusatzbelastung von Berufstätigen in Deutschland. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten, Freiberufler zahlen hingegen den vollen Beitrag allein.

Es gibt jedoch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, über die hinaus keine weiteren Kosten mehr anfallen. Derzeit liegt diese bei einem Gehalt von 4.987,50 Euro im Monat (Stand: 2023). Wer also mehr verdient, muss keinen höheren Beitrag fürchten. Mit Hinblick auf die unterschiedlichen Zusatzbeiträge ist ein Krankenkassenvergleich dennoch meistens sehr sinnvoll, im Bedarfsfall sollte man sogar die Krankenkasse wechseln.

Kosten/Beitrag der privaten Krankenversicherung

Anders als in der GKV richten sich die Kosten bei der PKV nach persönlichen Faktoren, die nicht im Zusammenhang mit dem Einkommen stehen. Maßgeblich sind hierbei oft das Alter, der Beruf, die gewünschten Leistungen, mögliche Vorerkrankungen und die gewählte Selbstbeteiligung. Jede PKV macht basierend auf diesen und weiteren Informationen ein persönliches Versicherungsangebot, das der Versicherungsnehmer vergleichen und anpassen kann.

Grundsätzlich gilt, je jünger, gesünder und risikoärmer ein Versicherter ist, desto günstiger kann das Angebot der privaten Krankenversicherung ausfallen. Gleiches gilt bei den Leistungen und der Selbstbeteiligung, die ebenfalls wichtige Faktoren bei den Kosten sind. Manche PKV-Tarife bieten sogar an, Einzahlungen wieder zurückzuerstatten, wenn ein Versicherter ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmt. Aufgrund der steigenden Kosten im Gesundheitsbereich müssen auch privat Versicherte mit steigenden Kosten rechnen.

Dennoch kann die PKV je nach Tarif weitaus günstiger sein als die GKV, insbesondere für jüngere Menschen. Die günstigsten Tarife fangen bei unter 200 Euro monatlich an, während der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für sie derzeit bei 404 Euro liegt. Wer sich jedoch für eine private Versicherung entscheidet, kann später nicht mehr in die gesetzliche zurück. Besonders mit steigendem Alter kann sich die PKV dann als weitaus teurer erweisen.

Krankenkassenvergleich zwischen gesetzlich und privat

Wir haben hier noch einmal alle wichtigen Daten in einer direkten Gegenüberstellung zusammengefasst. Sie können also auf einen Blick erkennen, in welchen Bereichen sich die jeweilige Versicherungsart voneinander unterscheidet.

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
PrinzipSolidaritätsprinzip – alle zahlen den gleichen Beitrag als Prozentsatz vom EinkommenÄquivalenzprinzip – alle zahlen, was sie in Anspruch nehmen (könnten)
Kosten14,6 % + Zusatzbeitrag, davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte.Durchschnittlich 200 – 600 Euro im Monat, der Arbeitgeberzuschuss ist inkludiert.
Beitragsgrenze404 Euro im MonatNur in Ausnahmefällen
LeistungGesetzlich festgelegt und nur mit minimalen Unterschieden zwischen den KrankenkassenFlexible Anpassung möglich, je nachdem, wie viel der Versicherte zahlt.
VorleistungVersicherte müssen nicht in Vorleistung treten, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.Versicherte müssen in der Regel in Vorleistung gehen und die Rechnung später einreichen.
EmpfehlungDie GKV lohnt sich für Familien mit Kindern, die Planungssicherheit bevorzugen.Die PKV lohnt sich für junge Gutverdiener, die bessere Leistungen schätzen.

Wer ein jährliches Einkommen über 66.600 Euro erzielt, sollte bei seinem Krankenkassenvergleich also sowohl die gesetzliche als auch die private Option in Betracht ziehen. In vielen Fällen wirkt die private Krankenversicherung zunächst attraktiver, doch Familien mit Kindern sowie ältere und kranke Menschen profitieren in der Regel vom Solidaritätsprinzip der gesetzlichen.

Checkliste für gesetzliche Krankenversicherung

Mit Hinblick auf die zunehmend steigenden Kosten kann sich ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse durchaus lohnen, selbst wenn man nur einen Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag spart. So liegt der niedrigste Wert im Jahr 2023 bei 0,8 % und der höchste bei 1,99 % – bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro macht das einen Unterschied von immerhin fast 24 Euro.

Achten Sie bei Ihrer Auswahl aber vor allem auf folgende Punkte:

  • Wie hoch ist der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
  • Kann der Anbieter mit Beratungsleistung und Beratungsqualität überzeugen?
  • Bietet die Kasse eine Beratung vor Ort an oder geschieht alles digital bzw. telefonisch?
  • Gibt es attraktive Wahltarife und Bonusprogramme, von denen Sie profitieren können?
  • Welche Zusatzleistungen und Behandlungsprogramme bietet die Krankenkasse an?
  • Müssen Versicherte bei der Kündigung etwas Besonderes beachten?

Zwar sind alle Versicherungsleistungen relativ strikt vom Gesetzgeber vorgegeben, doch insbesondere bei Bonusprogrammen und Zusatzbehandlungen haben Krankenkassen ein wenig eigenen Spielraum. Es kann sich also in jedem Fall lohnen, alle Krankenversicherungen im Detail zu vergleichen, bevor Sie eine finale Entscheidung treffen.

Checkliste für private Krankenversicherung

Die PKV hat weitaus größere Spielräume bei Leistungen und Preisen als die Gesetzliche. Das bedeutet, ein direkter Vergleich fällt hierbei umso schwieriger, weil es weitaus mehr Faktoren zu beachten gilt. Da der Wechsel in die private Krankenversicherung auch immer ein langfristiges Commitment ist, sollten Sie zuvor auf jeden Fall das beste bzw. passendste Angebot einholen.

Achten Sie bei Ihrer Auswahl aber vor allem auf folgende Punkte:

  • Wie hoch sind die Kosten heute und wie entwickeln sie sich im Laufe der Zeit?
  • Welche Tarife und Leistungen werden angeboten und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Gibt es attraktive Bonusprogramme oder Rückerstattungen, von denen Sie profitieren können?
  • Wie hoch ist das Krankentagegeld und gibt es eine Beitragsentlastung im Alter?
  • Welche Mindestvertragslaufzeit müssen Sie eingehen?
  • Können Sie zu anderen Tarifen innerhalb der Versicherung wechseln?

Aufgrund des schier unüberschaubaren Angebots gibt es mittlerweile zahlreiche Seiten im Internet, die sich auf einen Vergleich aller Krankenkassen spezialisiert haben. Dort erkennen Sie oft auf einen Blick, welcher Anbieter besonders gut zu Ihren persönlichen Anforderungen passt. Machen Sie also unbedingt von dieser Methode Gebrauch und lassen Sie sich möglichst viele verschiedene Angebote zukommen.

Weitere Unterscheidungen und Definitionen

Es gibt noch eine Vielzahl verwandter Begriffe, die bei diesem Thema häufig fallen. Im Folgenden haben wir die Wichtigsten davon für Sie aufgelistet, damit Sie einen besseren Überblick haben.

  • Freiwillige Krankenversicherung: Ab einem Einkommen von 66.600 Euro im Jahr oder als Selbstständiger kann ein Einwohner entscheiden, ob er sich gesetzlich oder privat versichert. Wenn er in der GKV bleibt, spricht man von einer freiwilligen Entscheidung – die generelle Versicherungspflicht besteht aber auch in diesem Fall.
  • Reisekrankenversicherung: Für kürzere Reisen von bis zu acht Wochen bietet es sich an, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Kosten für Behandlungen im Ausland sowie im Notfall sogar einen Rücktransport nach Deutschland.
  • Auslandskrankenversicherung: Viele Anbieter unterscheiden mittlerweile nur noch selten zwischen den Begriffen Reise- und Auslandskrankenversicherung. Es kann sich also sowohl um eine Versicherung für eine kurze Reise als auch einen mehrjährigen Aufenthalt handeln.
  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder sind familienversichert, sie benötigen also kein eigenes Einkommen. Besucht das Kind eine Schule, Universität oder befindet es sich in einer Ausbildung, dann gilt eine Altersgrenze bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Hundekrankenversicherung: Auch die Tierkrankenversicherung erfreut sich immer zunehmender Beliebtheit, besonders als Krankenversicherung für den Hund. Sollte das Haustier anschließend erkranken, übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten für die Behandlung.

Unterschied zwischen Kranken- und Pflegeversicherung

Beide Versicherungen gehören zu den sogenannten Pflichtversicherungen, jeder Einwohner in Deutschland muss also pflegeversichert sein. Die Krankenversicherung stellt dabei auch eine Pflegeversicherung bereit, die Versicherte automatisch in Anspruch nehmen und Mitglied werden. Eine separate Auswahl bzw. ein Krankenkassenvergleich ist also mit Hinblick auf die Pflege nicht notwendig, das alles geschieht bei der Anmeldung automatisch über die GKV.

Aktuell liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 3,1 %, er soll aber zur Mitte des Jahres 2023 auf 3,4 % ansteigen. Privatversicherte zahlen hingegen wiederum unterschiedliche Beiträge, je nachdem, für welchen Anbieter sie sich entscheiden. Mit diesen Beiträgen bildet die jeweilige PKV eine Rücklage, die dann im Pflegefall die anfallenden Kosten decken kann. Die Pflegeversicherung arbeitet also in vielen Fällen relativ ähnlich wie die Krankenversicherung.

Doch welchen Unterschied gibt es zwischen den beiden? Eine Krankenversicherung kümmert sich um akute Fälle, vor allem bei Krankheit, Mutterschaft und bei Unfällen. Die Pflegeversicherung widmet sich hingegen eher langfristigem Pflegebedarf, der eine Pflegebedürftigkeit voraussetzt. Dazu gehören vor allem Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und die umfassende 24-Stunden-Pflege. Betroffene können sich in der Regel nicht um sich selbst kümmern, die Pflegekasse übernimmt also (teilweise) diese Leistung.

Mit Betreuung.com zur günstigen 24-Stunden-Pflege

Doch eine 24-Stunden-Betreuung kann trotz Zuschuss der Pflegekasse überaus kostspielig sein, besonders aufgrund des steigenden Mangels an ausgebildeten Pflegekräften in Deutschland. Deswegen gehört es heute oftmals dazu, im Pflegefall eine zuverlässige Pflegefachkraft aus dem Ausland anzustellen. Diese sind in der Regel ebenso gut ausgebildet und beherrschen oftmals sogar die deutsche Sprache. Zudem profitieren Sie auch in diesem Fall durch die gleichen Zuschüsse Ihrer zuständigen Pflegekasse.

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Fazit: Krankenversicherung in Deutschland ein Muss

Die Gesundheitsversorgung gilt in Deutschland trotz steigender Kosten nach wie vor als exzellent. Das liegt vor allem auch an den solide arbeitenden Krankenkassen, die über den Beitrag zur Krankenversicherung viele Leistungen ermöglichen, die in anderen Ländern nur den Gutverdienern vorenthalten sind. Die PKV ist eine sinnvolle Ergänzung dazu und leistet einen wichtigen Beitrag, damit Ärzte und Kliniken nachhaltig arbeiten können.

Bei der Entscheidung, ob Sie sich ab einem Einkommen von 66.600 Euro gesetzlich oder privat versichern sollten, gibt es viele wichtige Faktoren zu beachten. Im jungen Alter kann sich ein früher Einstieg durch niedrigere Kosten und bessere Leistungen bezahlt machen, doch im höheren Alter steigen die Beiträge dafür auch stark an. Das kann besonders Familien mit Kindern stärker belasten, weil Kinder nicht kostenlos mitversichert sind. Wägen Sie also alle Vor- und Nachteile gründlich gegeneinander ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann man die Krankenkasse wechseln?                      

Ein Krankenkassen-Wechsel ist heute einfacher denn je, da Versicherte nicht einmal mehr formal kündigen müssen. Das übernimmt nämlich Ihre neue GKV für Sie, bei der Sie sich als neues Mitglied angemeldet haben. Privatversicherte schließen hingegen Verträge ab, die es einzuhalten gibt. Das Einzige, was Sie beachten müssen, ist die Erfüllung der gesetzlichen Mindestbindungsfrist. Bei Privatversicherten ist das hingegen die jeweilige Vertragslaufzeit, auf die Sie sich mit Ihrem Versicherer vertraglich geeinigt haben.

Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung im Monat?

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung belaufen sich im Jahr 2023 auf 14,6 % von Ihrem Einkommen. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag, den die jeweilige Krankenkasse frei bestimmen kann. Dieser liegt derzeit im günstigsten Fall bei 0,8 %, die teuerste Krankenkasse verlangt hingegen zusätzliche 1,99 %. Mit Hinblick auf die steigenden Versorgungskosten dürften die Beiträge jedoch weiter steigen, vor allem weil sonst ein Defizit von 33 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 droht.

Was kostet eine private Krankenversicherung?

Die Kosten bei einer privaten Krankenversicherung richten sich nach vielen persönlichen Faktoren. Besonders wichtig sind das Alter, der Beruf sowie Vorerkrankungen und Risikoverhalten. Ebenso muss der Versicherte entscheiden, welchen Leistungsumfang er in Anspruch nehmen möchte und wie hoch die Selbstbestätigung sein soll. Das alles wirkt sich in erheblichem Umfang auf die Kosten aus. Junge Menschen zahlen bei entsprechenden Tarifen manchmal sogar unter 200 Euro im Monat, ältere Menschen mit höheren Leistungen und Risiken zahlen hingegen ein Vielfaches davon.

Ab wann lohnt sich eine private Krankenversicherung?

Das ist eine sehr persönliche Antwort, die jeder Versicherte für sich selbst beantworten muss. Denn eine private Krankenkasse hat erhebliche Vorteile, darunter den anfangs niedrigeren Preis sowie üblicherweise weitaus bessere Leistungen. Viele Ärzte geben Privatversicherten eher einen zeitigen Termin und können sich bei der Behandlung mehr Zeit nehmen, weil die private Krankenkasse höhere Tarife zahlt. Doch Familien und Menschen im hohen Alter zahlen oft deutlich mehr als in der GKV. Entscheiden Sie also immer auch mit Hinblick auf die langfristige Entwicklung Ihrer Lebenslage.

Ist man mit einem 450-€-Job bzw. 520-€-Job krankenversichert?

Bei einem Minijob, ob damals bei 450 Euro oder heute bei 520 Euro, ist man in der Regel nicht krankenversichert. Aber auch ein Minijobber ist versicherungspflichtig und muss dementsprechend eine andere Möglichkeit finden, um sich zu versichern. Normalerweise geschieht das über den Hauptberuf, über die Familienversicherung oder über die Arbeitsagentur. Informieren Sie sich also vor der Annahme eines Minijobs darüber, wie die Krankenversicherung in Ihrem persönlichen Fall geregelt werden kann.

Was gibt es alles für Krankenversicherungen?

Es gibt insgesamt sechs unterschiedliche Kassenarten, die alle unterschiedlichen Aufgaben im deutschen Gesundheitssystem übernehmen. Diese teilen sich auf die Folgenden Kassenarten auf: 71 Betriebskrankenkassen, 11 allgemeine Ortskrankenkassen, 6 Innungskrankenkassen, 6 Ersatzkassen, 1 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und 1 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Für die meisten Menschen sind jedoch die 71 Betriebskrankenkassen am wichtigsten.

Ist es strafbar, wenn man nicht krankenversichert ist?

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht im Hinblick auf die Krankenversicherung. Die überwältigende Mehrheit aller Einwohner ist auch versichert, weil das normalerweise immer der Fall ist. So sind Ehepartner und Kinder über die Familienversicherung mitversichert, Rentner durch ihren Rentenbeitrag und Minijobber und Arbeitslose in der Regel über die Arbeitsagentur. Dennoch ist es nicht strafbar, nicht krankenversichert zu sein. Wer in eine solche Notlage gerät, sollte sich unbedingt von einem Ansprechpartner bei der Krankenkasse dazu beraten lassen.

Müssen Rentner einen Beitrag zur Krankenversicherung leisten?

Auch Rentner zahlen den vollen Beitrag zur Krankenversicherung, der sich im Jahr 2023 auf 14,6 % plus Zusatzbeitrag beläuft. Den Arbeitgeberanteil übernimmt dabei der Rentenversicherungsträger, bei der Berechnungshöhe ändert sich also auch im Ruhestand eigentlich nichts. Da die Rente jedoch weitaus niedriger ist als das frühere Einkommen im Berufsleben, sinkt auch der Beitrag ganz erheblich. Dadurch wird die gesetzliche Krankenversicherung im hohen Alter oft wesentlich günstiger als die private.

Was ist die technische Krankenkasse (TK)?

Es handelt sich hierbei manchmal um die Bezeichnung der Techniker Krankenkasse (TK), die eine von vielen gesetzlichen Krankenkassen ist. Die TK ist darüber hinaus die größte Versicherung Deutschlands mit mehr als 10 Millionen Mitgliedern und aufgrund des guten Services sowie niedrigem Zusatzbeitrag ausgesprochen beliebt. Die technische Krankenkasse konnte dementsprechend auch viele Auszeichnungen gewinnen und führt auch im Jahr 2023 bei Focus Money die Rangliste als beste gesetzliche Krankenkasse an.

Was ist die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)?

Die DAK oder DAK-Gesundheit ist nach der Barmer die drittgrößte Krankenkasse in Deutschland. Sie kommt derzeit auf rund 5,5 Millionen Mitglieder und hat Geschäftsstellen im ganzen Land. Es gibt aber noch weitere beliebte Krankenkassen, die seit Jahrzehnten einen soliden Service anbieten. Dazu gehören beispielsweise auch die Debeka- oder die kleinere Knappschaft-Krankenversicherung. Insgesamt gibt es derzeit 96 verschiedene gesetzliche Krankenkassen in Deutschland.

Ist die ADAC-Auslandskrankenversicherung empfehlenswert?

Es gibt viele Auslandskrankenversicherungen, eine davon ist die beliebte ADAC-Auslandskrankenversicherung. Diese gewährt Ihnen einen Schutz für die ersten 63 Tage einer Reise im Ausland, Sie können also medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und die Versicherung übernimmt die Leistungen in vereinbarter Höhe. In der Regel wird der Vertrag dabei für ein ganzes Jahr abgeschlossen und umfasst alle anfallenden Reisen, solange diese nicht länger als 63 Tage andauern. Das kann für Vielreisende also eine sinnvolle Zusatzversicherung sein.

Pflegebedürftig

Viele Familien werden damit konfrontiert, dass ein Angehöriger langsam nicht mehr alleine zu Hause zurechtkommt und Unterstützung benötigt. Besonders schwierig wird es dann, wenn die körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen immer schlimmer werden und die Angehörigen mit der Pflege überfordert sind. Sei es, dass es aus beruflichen Gründen einfach keine Zeit dafür gibt oder weil sie mit den Aufgaben der Pflegebedürftigkeit schlichtweg überfordert sind. Es kann erforderlich sein, dass jemand bettlägerig wird, Windeln gewechselt werden müssen und professionelle Pflege benötigt. Hier erfahren Sie mehr über Pflegebedürftigkeit, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Lösungen es für Sie geben könnte.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit / pflegebedürftig?

Die Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf den Zustand einer Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen. Die Person ist nicht mehr in der Lage, Bedürfnisse und Anforderungen im täglichen Leben selbst zu erfüllen. Dies bedeutet, dass sie Unterstützung braucht bei grundlegenden Lebensaktivitäten wie der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder bei der Haushaltsführung.

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Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Entlastungsbetrag in 2024

Pflegebedürftige Menschen zu Hause zu betreuen, erfordert nicht nur sehr viel Zeit, sondern kann auch die Angehörigen schnell an ihre Grenzen bringen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, von einem kleinen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu profitieren. Dieser soll zum einen als Unterstützung von pflegenden Angehörigen dienen, zum anderen aber auch die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Denn damit lassen sich viele Betreuungs und Entlastungsleistungen finanzieren, die die Qualität der Pflege noch weiter steigern können.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie hoch der Entlastungsbetrag in 2024 ist und für welche Entlastungsleistungen Sie ihn verwenden können. Damit sichern Sie sich praktische Zusatzleistungen und Betroffene profitieren von einer besseren Betreuung.

Entlastungsbetrag: Welche Voraussetzungen gibt es?

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1. Was bedeutet Bettlägerigkeit?

Bettlägerigkeit? Ein bettlägeriger Patient ist an sein Bett gebunden, da er sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr bewegen oder alleine aufstehen kann. Dies kann auf eine Krankheit, Verletzung oder einen anderen Zustand zurückzuführen sein. Oftmals sind auch Menschen mit Behinderungen an das Bett gebunden. Zudem besteht die Unfähigkeit, alleine die Toilette aufsuchen zu können.

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Freiberuflich in der Pflege tätig werden

Um sich in der Pflege selbstständig machen zu können, gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten, entweder können Sie ein Gewerbe anmelden oder Sie sind freiberuflich selbstständig. 

Wenn Sie selbstständig arbeiten, können Sie selbst entscheiden, welche Jobs sie annehmen, wie lange sie arbeiten und sind von keinen Anweisungen abhängig. Sie müssen sich jedoch um sämtliche Belange selbst kümmern und sind für sich selbst verantwortlich

Wer gilt als Freiberufler?

Grundsätzlich sind Sie selbstständig, wenn Sie einen der folgenden Berufe ausüben, aber nicht in einem Unternehmen angestellt sind:

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Pflegestufen 2024: Unterschiede und Geld-Zuschuss

Professionelle Pflege kann in Deutschland unglaublich kostspielig sein, insbesondere wenn eine 24-Stunden-Betreuung gewährleistet werden muss. Glücklicherweise können Betroffene aber einen attraktiven Zuschuss zur Pflege erhalten und damit die hohen Kosten teilweise wieder abfedern. Die Höhe beläuft sich dabei immer nach den Pflegestufen, in die ein Leistungsempfänger fällt. Es gilt im Wesentlichen die Faustregel: Wer in einer höheren Pflegestufe ist, hat einen höheren Pflegebedarf und damit auch Anspruch auf mehr Geld.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige zum Thema Pflegestufen (bzw. Pflegegraden), welche Unterschiede es gibt und wie viel Geld Sie bei Ihrer Pflegeversicherung zur Unterstützung erhalten können.

Wie viele Pflegestufen bzw. Pflegegrade gibt es?

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Gewerbe anmelden – die ersten Schritte zum Gewerbeschein

Um ein Gewerbe auszuführen, bedarf es einer gewissen Planung und auch Organisation. Doch das Wichtigste ist zuerst, um rechtlich ein Gewerbe betreiben zu können, es richtig anzumelden (Gewerbeanmeldung).

Wer ist berechtigt ein Gewerbe anzumelden?

Jede natürliche Person, die geschäftsfähig und volljährig ist, kann ein Gewerbe anmelden. Es muss sich dabei um eine Tätigkeit handeln, die darauf abzielt, einen Gewinn selbstständig zu erwirtschaften. Sie sind dann nicht weisungsgebunden, jedoch verpflichtet eine Rechnung zu stellen. Dazu ist es nötig, ein Gewerbe anzumelden und einen Gewerbeschein zu beantragen.

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Pflegeheim – Kosten, Zuzahlung und Eigenanteil in 2024

In der Regel gibt es zwei Optionen, um pflegebedürftige Senioren umfassend betreuen zu können. Zum einen leisten oft Angehörige die Pflege im vertrauten Zuhause, müssen dafür aber dann rund um die Uhr bereitstehen. Auf der anderen Seite gibt es noch das Alten- oder Pflegeheim, in dem erfahrene Pfleger die Versorgung übernehmen. Beide Optionen haben ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile, die es bei der Entscheidung zu berücksichtigen gilt. Wichtige Aspekte wie Kosten und Wartezeit bestimmen dabei immer stärker die Entscheidung, auch weil es attraktive Alternativen gibt.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige zu diesem bedeutenden Thema, angefangen beim Leistungsumfang hin zu den Kosten und der notwendigen Zuzahlung. Insbesondere mit Hinblick auf den Pflege-Notstand in Deutschland haben sich die Kosten für das Pflegeheim nämlich rasant erhöht.

Was ist ein Alten- oder Pflegeheim?

Es handelt sich dabei um eine stationäre Wohneinrichtung für pflegebedürftige Senioren. Diese haben nicht selten körperliche oder geistige Einschränkungen, die ein selbständiges Wohnen unmöglich machen. Im Altersheim bewohnen sie dann meistens eine kleine separate Wohnung, die auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Bei Bedarf können sie sich aber natürlich auch mit anderen Bewohnern zusammen gesellen und Zeit miteinander verbringen.

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Absicherung durch die Pflegekasse

Um in Deutschland finanziell bei einem Pflegefall abgesichert zu sein, gibt es die Pflegeversicherung, die in der Sozialversicherung enthalten ist. Sie ist ein Teil der Krankenversicherung und des Sozialsystems. Im Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgeändert, die je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen auf Antrag festgestellt werden. Um Leistungen aus der Pflegekasse und den damit verbundenen Pflegestufen zu erhalten, ist die Grundvoraussetzung, ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. 

Leistungen aus der Pflegekasse – wer hat Anspruch?

Um von der Pflegekasse finanzielle Leistungen zu erhalten, muss das Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung einen Pflegegrad erhalten. Das Pflegegeld richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades.

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