Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen § 45b SGB XI
Pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörigen steht laut § 45b SGB XI eine zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung zu. Dieser Betrag beläuft sich auf 125 € im Monat. Diese Leistung soll als Unterstützung für die Pflegeperson dienen, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmert. Die Bezahlung erfolgt nicht in bar, also per Überweisung, sondern kann für Dienstleistungen eines pflegerischen oder haushaltsnahen Dienstes zur Verfügung stehen.
Wenn der monatliche Betrag nicht genutzt wurde, dann wird dieser zum nächsten Monat dazugezählt und summiert sich bei der Pflegekasse und kann bei Bedarf verwendet werden.
Möglich ist das bis zum 30. Juni des nächsten Jahres. Normalerweise wird bei Nichtbenutzung eine sogenannte „Abtretungserklärung“ für einen ambulanten Pflegedienst benutzt, der dann zusätzliche Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse berechnen kann. Weiterlesen