Rechtliche Betreuung – Gesetzliche Betreuung
Es kann leider jeden von uns treffen, durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit, sodass es notwendig ist, eine Betreuung zu erhalten. Wenn jemand nicht mehr fähig ist, seine Angelegenheiten zu regeln und sich nicht mehr selbst versorgen kann. Wer in dem Fall keine Angehörigen hat, bzw. keine Vorsorgevollmacht, wird insofern geholfen, dass ein rechtlicher Betreuer eingesetzt wird, um die Angelegenheiten zu regeln, die der Betroffene nicht mehr selbstständig ausführen kann.
Am 01.01.1992 wurde im Betreuungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sogenannte rechtliche Betreuung verankert. So wurde die persönliche Betreuung definiert, eine Person, die sich, wenn möglich persönlich um die Bedürfnisse und Wünsche des zu Betreuenden annimmt. Dies wurde jedoch 01.01.1999 wieder geändert, indem nicht mehr die persönlichen Bedürfnisse, sondern die rechtliche Vertretung vorrangig ist, sowie die Betreuung und Organisation der Angelegenheiten des Betroffenen.
So regelt die gesetzliche Betreuung nach § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch die Betreuung von Menschen, die eine psychische Krankheit oder körperlich, geistig oder auch seelisch beeinträchtigt sind. Ein Betreuer kann nur dann zum Einsatz kommen, wenn eine Person ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, die Angelegenheiten alleine zu bewältigen. Weiterlesen