Betreuungsvollmacht

In der heutigen Zeit erreichen Menschen ein immer höheres Alter. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, krank oder pflegebedürftig zu werden.

Eine Frage die, die immer wieder auftaucht, beschäftigt sich damit, was passiert, wenn ältere Menschen sich nicht mehr um Ihre Geschäfte kümmern können, wie z. B. Bankangelegenheiten oder Versicherungen abschließen oder kündigen.

Besonders bei Menschen, die an Demenz leiden oder Alzheimer-Krankheit bekommen, stellt sich die Frage: Was ist zu tun, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin? Doch nicht nur degenerative Krankheiten können dazu führen, nicht mehr in der Lage zu sein, selbst handeln zu können. Auch ein Unfall oder unvorhergesehene Krankheiten können dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr selbständig getroffen werden können. Um dem vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit einer Betreuungsvollmacht bzw. Betreuungsverfügung.

Was bedeutet Betreuungsvollmacht

Eine Betreuungsvollmacht ist eine Vorsorge für den Fall, dass eine Person durch körperliche, psychische, geistige oder seelische Beeinträchtigung nicht mehr fähig ist, verschiedene Angelegenheiten selbständigen Teilen oder vollständig zu handhaben. Dafür gibt es viele Gründe, wie z. B. Demenz, starke psychische Einschränkungen, die zur Unzurechnungsfähigkeit führen oder auch ein Unfall.

Warum sollten Sie eine Betreuungsvollmacht erstellen

Normalerweise denken wir, wenn es uns gesundheitlich gut geht, nicht daran, dass eine Krankheit eintritt oder wir eventuell sogar eine Pflege benötigen, obwohl es sein könnte, dass wir z. B. einen Unfall haben könnten und dann von heute auf morgen, auf Hilfe angewiesen sind.

Die meisten Personen gehen davon aus, wenn passieren sollte, dass Angehörige oder der Ehepartner dann in Betracht gezogen, das zu entscheiden, was in dem Fall nicht möglich ist.

Doch in der Realität sieht das ganz anders aus.

Verheiratete gehen normalerweise davon aus, dass jeder von Ihnen berechtigt ist, zu entscheiden, was im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls mit dem Partner geschehen soll. Falls kein Partner vorhanden ist, gilt dieselbe Annahme auch für die Kinder des Betroffenen. Doch dies ist leider nicht der Fall.

Diese teils unverständliche Regelung hat jedoch einen Grund. Da der Betreute nicht mehr fähig ist, darüber zu urteilen, von wem er betreut wird, gibt es die Annahme, dass eventuell die Ehe oder das Verhältnis zu den Kindern nicht gut ist und es wird dadurch versucht, Entscheidungen, die zum Vorteil der Betreuer sind, zu verhindern.

Pflegedienst

Beispiel:

  • Herr Huber, 48, hatte einen so schweren Unfall, dass er dadurch bewusstlos wurde und im Krankenhaus ins künstliche Koma versetzt werden musste. Seine Frau, die daraufhin ins Krankenhaus eilte und Auskunft von den Ärzten über den Zustand Ihres Mannes haben wollte, staunte nicht schlecht, als der Arzt ihr mitteilte, dass Sie ohne eine Betreuungsvollmacht keinerlei Informationen über die Schwere der Verletzungen und über weiteres Vorgehen erhielt. Ohne diese Betreuungsvollmacht wurde stattdessen beim Amtsgericht ein Antrag auf Betreuung gestellt.

Hätte Frau Huber diese Betreuungsvollmacht besessen, wären sämtliche Entscheidungen, je nach Inhalt dieser auf sie übertragen worden, wie z. B. die Verlegung in ein anderes Krankenhaus.

Vielleicht ist das nicht immer der Fall, jedoch können Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie, nur weil sie verheiratet sind oder in einem anderen verwandtschaftlichen Verhältnis zu einer Person stehen, automatisch auch die Betreuung haben.

Deshalb ist es wichtig, eine Betreuungsvollmacht zu verfassen, dass Sie nicht in eine solche Lage geraten, wie es in dem Beispiel mit Herrn Huber, beschrieben ist.

Dadurch können Sie verhindern, dass das Gericht eine womöglich vollkommen fremde Person zur Betreuung einsetzt, die der Betreffende eventuell gar nicht erhalten wollte.

Welchen Inhalt sollte eine Betreuungsvollmacht haben

In einer Betreuungsvollmacht wird genau bestimmt, welche Person für die Betreuung zuständig ist. Es muss dabei nicht eine Person alleine gewählt werden, es können auch mehrere Personen sein. Ebenso können Sie bestimmen, wer für Sie auf gar keinen Fall für eine Betreuung in Betracht gezogen werden soll.

Sie können darin sämtliche Wünsche in Bezug auf die Betreuung festhalten, wie z. B. die Aufenthaltsortsbestimmung, falls ein Pflegefall eintreten sollte. Sie können festlegen, ob Sie dann in Pflege- oder Altenheim wollen oder lieber zu Hause gepflegt werden möchten oder wer bei Ihnen wohnen kann.

Des Weiteren können Sie festlegen, wer Ihr Vermögen und Ihre Finanzgeschäfte verwalten soll, z. B. Kontoführung oder die Bezahlung von Rechnungen, sowie weitere finanzielle Angelegenheiten.

Ebenso entscheiden Sie in einer Betreuungsvollmacht, welche medizinischen Anwendungen Sie erhalten möchten und welche nicht, welchen Pflegedienst Sie beauftragen sollen, aktuell über Impfungen.

Sie können auch festlegen, wie Sie Fall eines Todes beerdigt werden möchten.

Sie können die Aufgaben genau beschreiben, die der Betreuer für Sie erfüllen soll, genauso welche er nicht unternehmen soll.

Es gibt zwar einige Vordrucke im Internet zum Herunterladen, da bei einer Betreuung jedoch immer individuell persönliche Entscheidungen getroffen werden, sollten diese nur als Beispiel oder Orientierungshilfe dienen.

Beispiele für Vordrucke finden Sie hier

Natürlich müssen immer Adresse, Datum und Unterschrift auf der Vollmacht stehen, sowie die des Betreuers oder den Betreuern.

Sie können die Betreuungsvollmacht jederzeit rückgängig machen oder verändern oder das Datum updaten.

Pflegedienst

Wo sollte ich eine Betreuungsvollmacht aufbewahren

  • Es gibt mehrere Alternativen Ihre Betreuungsvollmacht aufzubewahren:
  • In Ihrer Brieftasche, da ist im Notfall am leichtesten aufzufinden
  • In einer Schublade ihres Schreibtisches
  • In einem Bankschließfach (wird angeraten, in manchen Fällen jedoch nicht sinnvoll, siehe unten)

Es ist von Wichtigkeit, dass der Betreuer den Ort kennt, wo Sie die Betreuungsvollmacht aufbewahrt haben. Wenn Sie die Vollmacht jedoch in einem Bankschließfach haben und der Beauftragte keine Vollmacht für das Schließfach hat, dann kann er diese nicht vorweisen und das Gericht wird einen Betreuer bestimmen.

Wenn sie auf Nummer sicher gehen möchten, kann die Hinterlegung auch bei einem Anwalt oder Notar geschehen. Eine weitere Möglichkeit ist das Zentrale Vorsorgeregister – dort können Sie alle Verfügungen und Vollmachen registrieren lassen. (https://www.vorsorgeregister.de/)

Wen sollte ich als Betreuung für eine Betreuungsvollmacht in Betracht ziehen

Wenn eine Person für Sie wichtige Entscheidungen treffen soll, zu der Sie im Notfall nicht mehr fähig sind, dann sollte dies eine Person Ihres Vertrauens sein.

Die Person, die bevollmächtigt wird, sollte natürlich benachrichtigt werden und Sie sollten die Regelungen besprechen. Sie sollte auch damit einverstanden sein, denn nicht jeder Mensch ist in der Lage, in schwierigen Situationen zu handeln, wie z. B. einen Vertrag kündigen oder eine Pflegesituation zu regeln. Sie sollten sich absolut auf diese Person verlassen können. Eventuell können Sie die einzelnen Bereiche auch auf mehrere Personen aufteilen.

Pflegedienst

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um bevollmächtigt zu werden

  • Der Bevollmächtige muss mindestens 18 Jahre und geschäftsfähig sein
  • Er darf keine Einträge in einem Schuldnerverzeichnis und keine Vorstrafen haben
  • Ebenso muss er der deutschen Sprache mächtig sein
  • Der Bevollmächtige sollte nicht zu weit entfernt wohnen.

Es kann möglich sein, dass der Betreuer von einem Gericht kontrolliert wird, z. B. dann, wenn Zahlungseingänge auf das Konto des Betreuers eingehen, die nicht vereinbart waren. Bei schwierigen medizinischen Eingriffen kann es sein, dass der Betreuer zuvor eine Erlaubnis bei Gericht einholen muss. Ebenso muss einmal jährlich ein Bericht über die Betreuung an das Gericht eingehen.

Obwohl Sie nicht geschäftsfähig sein müssen, eine Betreuungsvollmacht zu erstellen, ist es anzuraten, rechtzeitig vorzusorgen. Auch wenn Sie momentan gesund sind, kann immer ein Fall eintreten, indem Sie nicht mehr handeln können. Falls Sie noch keine Betreuungsvollmacht erstellt haben, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich überlegen, wen Sie im Falle einer Notsituation einsetzen und wie diese geregelt sein sollte.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert