Inhalt
- Alltagshilfe / Alltagshelfer
- Welche Aufgaben hat eine Alltagshilfe
- Alltagshilfe als Arbeitgebermodell
- Alltagshilfe als Minijob
- Ablauf der Anmeldung einer Alltagshilfe als Minijob
- Was kostet eine Alltagshilfe / Alltagshelfer
- Entlastungsbetrag Haushaltshilfe / Putzfrau
- Antrag auf Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe / Putzfrau
- Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe rückwirkend beantragen
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei den Pflegestufen
- So finden Sie auf Betreuung.com die richtige Alltagshilfe
- So können Sie dank Betreuung.com Alltagshelfer werden
Verschiedene Gründe und Umstände führen manchmal dazu, dass Menschen sich nicht mehr um Ihre alltäglichen Dinge kümmern können. Dies kann eine zunehmende Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Überforderung sein. Auch Familien mit Kindern, die Unterstützung brauchen, wenn beide Elternteile berufstätig sind, benötigen Hilfe, wenn Sie die erforderlichen Tätigkeiten zuhause nicht mehr alleine bewältigen können. Alltagshelfer können auch zeitweise in Anspruch genommen werden, wie z. B. bei einer vorübergehenden Krankheit oder Rehabilitation, bis eine Genesung eintritt.
Auf Betreuung.com finden Sie eine zuverlässige Alltagshilfe oder Alltagshelfer, die Ihnen bei der Pflege von Senioren, Betreuung von Kindern und zahlreichen weiteren Aufgaben im Haushalt helfen kann. Probieren Sie jetzt unseren kostenlosen Service aus und sagen Sie uns, in welcher Region Sie eine Alltagshilfe suchen!
Ein Alltagshelfer kann ein breit gefächertes Aufgabengebiet übernehmen. Dies ist individuell abhängig von den Umständen und der Gesundheit der Betroffenen, die Unterstützung benötigen.
Diese können zusammenfassend sein:
- Erledigungen verschiedenster Hausarbeiten, wie z. B. Putzen oder Wäschepflege
- Einkäufe erledigen, Essen vorbereiten und zubereiten
- Begleitung bei Spaziergängen
- Unterhaltung wie Vorlesen, Spielenachmittage, Gespräche (besonders wichtig auch bei Demenzerkrankten)
- Unterstützung bei Besuchen von Familienangehörigen
- Betreuung von Kindern
- Behördengänge
- Hilfe bei vorübergehenden krankheitsbedingten Zuständen
- Hilfe im Alltag bei Schwangerschaft
- Tierbetreuung
Alltagshelfer arbeiten stundenweise oder auch Vollzeit, je nach Bedarf. Je nachdem, wie die Hilfe im Alltag aussieht, sollte mit dem Auftraggeber die Stundenzahl, Bezahlung und sämtliche Tätigkeiten in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden.
So gibt es im Nachhinein keine Unklarheiten. Zu einem Arbeitsvertrag gehören weitere Kriterien, die eine Alltagshilfe beachten sollte. Urlaub, Weihnachtsgeld oder sonstige Zuschüsse sollten darin vermerkt werden.
Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, sich an die Mindestlohnkriterien zu halten und führt Sozialversicherungsbeitrage für die den Alltagshelfer ab.
Wenn eine Hilfe nur für ein paar Stunden benötigt wird, ist die Anstellung als Minijob eine gute Lösung.
Von großem Vorteil ist auch der Steuervorteil, da haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von der Steuer abgezogen werden. Das bedeutet per Definition, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die normalerweise auch von einem Familienmitglied ausgeführt werden könnten. Weiter gilt, dass der Minijobber vor Ort arbeitet, d. h. also im Haus oder in Ihrer Wohnung.
Dazu zählen z. B.
- Putzen
- Betreuung von Kindern
- Pflege des Gartens
- Betreuung und Pflege (Grundpflege)
- Haustierversorgung oder Winterdienst
Die Anmeldung des Alltagshelfers erfolgt über die Minijobzentrale durch einen sogenannten Haushaltscheck. Direkt im Anschluss erhalten Sie eine Betriebsnummer.
Informationen und einen Downloadlink zum Haushaltscheck finden Sie unter den nachfolgenden Links.
https://bit.ly/3jg32Q8
https://bit.ly/3vsywHM
Als Arbeitgeber haben Sie dadurch pauschale Abgaben, die berechnet werden und automatisch abgerechnet werden.
Auch hier ist es notwendig, sich an den vorgeschriebenen Mindestlohn zu halten, der momentan bei 9,60 € pro Stunde beträgt und sich im Jahr 2022 auf 10,45 € erhöht.
Alltagshilfe – Unterschied zum professionellen Dienstleister
Als Alltagshelfer wird vorrangig eine Person bezeichnet, die im Gegensatz zu einem Pflegeleister dafür sorgt, dass der Betroffene so lange wie möglich selbstständig in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann. Der große Unterschied dabei liegt bei der Ausbildung. So werden für die Pflege speziell ausgebildet Pflegefachkräfte zur Durchführung von medizinischer Versorgung benötigt. Weiter gibt es eine spezielle Ausbildung zum sogenannten Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistent.
Um sich Betreuungsassistent nennen zu dürfen, bedarf es einer Ausbildung nach §§ 43b, 53c SGB XI. Sie beinhaltet 160 Stunden Unterricht und ein 14-tägiges Praktikum. Normalerweise dauert die Ausbildung insgesamt 4 Monate.
Je nachdem wie hoch der Bedarf der Hilfe ist, errechnen sich die Kosten. Wenn jedoch eine Pflegestufe vorhanden ist, können die Ausgaben durch den sogenannten Entlastungsbetrag verrechnet werden.
Dafür sind 125 € vorgesehen. Sie werden unabhängig von den Pflegeleistungen und Pflegegeld per Antrag bezahlt.
Entlastungsbetrag Haushaltshilfe / Putzfrau
Wenn Sie eine Haushaltshilfe bzw. Putzfrau eingestellt haben, können Sie, falls Sie eine Pflegestufe haben, den sogenannten Entlastungsbetrag verwenden. Bisweilen zahlte die Pflegekasse jedoch nur anerkannte Leistungen.
Durch die Corona-Pandemie gibt es aktuelle “Änderungen für den Entlastungsbetrag:
- So gilt bis zum 31.12.2021 die Regelung, dass der Betrag von 125 € im Monat nicht nur für anerkannte Dienstleister als Entlastungsbetrag erhalten werden kann. Dies kann auch ein Freund oder Nachbar übernehmen.
- Ebenso ist es möglich, den Betrag der letzten 2 Jahre aufgebraucht werden kann, falls dieser bislang nicht genutzt wurde. Dies ist für alle Pflegestufen möglich.
Um die Kosten von der Pflegekasse erstatten zu bekommen, müssen die Belege dafür eingereicht werden. Ein Dienstleister kann auch direkt verrechnen, wenn er von dem Leistungsempfänger eine Abtretungserklärung erhält.
Antrag auf Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe / Putzfrau
Bevor Sie den Entlastungsbetrag nutzen können, müssen Sie die Beträge für eine Haushaltshilfe erst einmal selbst bezahlen und Rechnungen und Quittungen aufheben. Diese müssen Sie an die Pflegekasse schicken, die den Betrag von bis 125 € im Monat übernimmt.
Vorher ist es nötig, einen formlosen Antrag bei Ihrer Kasse zu stellen. Diesen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Pflegekassen und können als Formular heruntergeladen werden.
Viele Pflegekassen bieten auch ein entsprechendes Formular zur Abrechnung online zum Download an. Dort tragen Sie alle Kosten ein und Ihnen werden die Kosten schneller erstattet, sobald Sie das Formular bei der Kasse eingereicht haben.
Hier können Sie einen Musterantrag für den Entlastungsbetrag herunterladen: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-09/erstattungsaufforderung-entlastungsleistungen_pflegebeduerftiger.pdf
Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe rückwirkend beantragen
Falls ein Pflegegrad bereits schon länger besteht, ist es möglich den Entlastungsbetrag rückwirkend zu beantragen. Wichtig dabei ist, wie schon erwähnt, dass Sie über Rechnungen verfügen, die den Anspruch belegen können.
Restansprüche können aktuell wegen der Corona-Krise aus dem Vorjahr bis zum 31.12.2021 geltend gemacht werden, falls diese noch nicht verbraucht wurden. In der Regel gilt das Datum bis zum 30.06. Des laufenden Jahres.
Für die rückwirkende Beantragung der Entlastungsbeträge müssen die Restansprüche aus dem Vorjahr Jahr bis zum 30.06. in das darauffolgende Jahr übertragen werden. Danach verfallen die nicht genutzten Ansprüche.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei den Pflegestufen
Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegestufen gleich, d. h., wenn Sie einen Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 haben, stehen Ihnen unabhängig von den Pflegeleistungen 125 € im Monat zu, den Sie für haushaltsnahe Dienste verwenden können. Der Pflegegrad wird durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen durch ein Gutachten festgestellt.
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Als Nächstes müssen Sie uns nur noch mitteilen, in welcher Region und für welche Tätigkeiten sowie in welchem Zeitraum Sie eine Hilfe brauchen. Die Eingabe der Daten geht einfach und schnell, direkt danach erhalten Sie bereits die ersten Vorschläge für passende Kandidaten in Ihrer Umgebung. Jetzt müssen Sie nur noch Kontakt mit der Alltagshilfe aufnehmen, um die letzten Details zu klären.
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