Pflegedienst und Pflegedienstleitung

Menschen werden immer älter und damit nehmen auch altersbedingte Krankheiten zu. Schon jetzt zeigt der demografische Wandel an, dass es immer mehr ältere Menschen gibt, Tendenz steigend. Auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt daher immer zu, die auf gute Pflege angewiesen sind, auf die jeder Mensch ein Recht hat.

Meist übernehmen die Angehörigen die Pflege des Pflegebedürftigen. Doch diese mit manchen Tätigkeiten überfordert, die sie selbst nicht erfüllen können oder ein Pflegefall tritt unerwartet ein. Sogenannte Pflegedienste sind dann die richtige Adresse, an die sich die Angehörigen wenden können.

Was ist ein Pflegedienst

Pflegebedürftige werden meist zu Hause gepflegt. Für die Pflegetätigkeit kann ein sogenannter „ambulanter“ Pflegedienst zur Pflege ins Haus bestellt werden. Die Aufgaben des Pflegedienstes reichen von einer Grundpflege, ambulanten Behandlungspflege bis hin zur Hilfe in der Hauswirtschaft.

Ziel dabei ist, dass die Person so lange wie möglich in seinem eigenen Umfeld leben kann und dabei so selbstständig, wie möglich bleibt.

Pflegedienste werden auch in anderen Bereichen tätig, wie z. B. bei der häuslichen Krankenpflege oder bei der Kinderpflege, die eine medizinische Betreuung brauchen.

Wer übernimmt die Kosten des Pflegedienstes

Wenn der Pflegebedürftige einen Pflegegrad (2, 3, 4,5) besitzt, hat dieser Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Der Pflegegrad kann auf Antrag durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt werden.

Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Zuschuss kann erhalten werden. Auch hier gilt, dass dies nur dann möglich ist, wenn es sich um einen zugelassenen Pflegedienst handelt.

Zu den Pflegeleistungen gehören neben dem ambulanten Pflegedienst auch die Tages– und Nachtpflege.

Mit dem Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf eine Pflegesachleistung, jedoch kann der Entlastungsbetrag für Dienstleistungen verwendet werden, die für den Pflegebedürftigen hilfreich sein.

Für alle anderen Pflegegrade gilt:

Pflegegrad 2                                                              689 €

Pflegegrad 3                                                              1298 €

Pflegegrad 4                                                                1612 €

Pflegegrad 5                                                               1995 €

 

Qualität des Pflegedienstes

Um die Qualität eines Pflegedienstes zu erkennen, ist es wichtig, dass Sie zusammen mit dem Pflegedienst kommunizieren und die Pflege kontrollieren. Dazu können sich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Aufgabe der Pflegefachkraft ist es, sich beim ersten Besuch ein genaues Bild von dem Pflegebedürftigen zu machen und anhand der individuellen Bedürfnisse einen sogenannten Pflegeplan aufzustellen. Dieser ist die Grundlage für die Kosten, die durch die Pflege entstehen, der auch der Pflegebedürftige einsehen muss.
  • Bei der Erstellung des Pflegeplans sollte auch Rücksicht auf die Gewohnheiten, wie z. B. längerer Schlaf am Morgen, Mittagsschlaf etc. beachtet werden und bei dem Pflegeablauf berücksichtigt werden.
  • Im einsehbaren Pflegeplan müssen die genauen Kosten aufgeführt sein, die für die jeweiligen Bereiche entstehen und mit dem Pflegebedürftigen bzw. Deren Angehörige besprochen werden.
  • Die Pflege kann aus verschiedenen Bereichen bestehen, wie Grundpflege, medizinische Pflege, bar auch eine Versorgung des Haushalts.
  • Eine weitere Aufgabe des Pflegedienstes ist die genaue Dokumentation der Pflege sowie Informationen über weitere Pflegeleistungen, die einem Pflegebedürftigen zustehen.
  • Ein Pflegedienst muss auch an Wochenenden oder Feiertagen erreichbar sein und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Erkundigen Sie sich nach den Personalkapazitäten und der Rufbereitschaft.
  • Die Pflege darf nur von ausgebildeten Pflegekräften erbracht werden.
  • Ist es auch möglich, wenn sich der Pflegebedarf erhöht, dass genügend Fachkräfte vorhanden sind, um dieses zu bewältigen?
  • Ist es möglich für die Angehörigen, dass sie durch den Pflegedienst zur richtigen Pflege ihrer Liebsten geschult werden.
  • Gibt es weitere Betreuungsangebote, wie z. B. medizinische Fußpflege oder Essen auf Rädern?

Welche Aufgaben kann ein Pflegedienst übernehmen

Die Hauptaufgabe eines Pflegedienstes besteht dadurch, Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden und dabei so selbstständig wie möglich zu bleiben. Die Pflege zu Hause steht immer im Vorrang zu einer stationären Pflege.

Dabei gibt es Unterschiede zur Intensivpflege oder zur Krankenpflege. Es ist jedoch durchaus möglich, dass Kranken- und Altenpfleger über Fachwissen der Intensivpflege verfügen, sodass auch diese durch den ambulanten Pflegedienst erbracht werden kann.

Die Aufgabenbereiche der Pflege sind abhängig von Schweregrad der Einschränkungen bzw. des Pflegegrades, die je höher dieser ist, desto höher ist auch der Aufgabenbereich des Pflegedienstes.

Die Aufgaben können unterschiedlich sein und umfassen:

  • Körperpflege: z. B. Hilfe bei der Körperwäsche, Haarpflege, Toilettengang, Fußpflege, Zahnreinigung, Duschen oder Baden. Falls eine Inkontinenz besteht, wird beim Wechsel dessen geholfen.
  • Nahrungsaufnahme: z. b. Hilfe bei Zubereitung, Aufnahme der Nahrung und Flüssigkeiten, Ernährung über eine Sonde.
  • Körperliche Hilfe: Hilfe beim An- und Ausziehen, Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe bei Mobilitätseinschränkungen, Umlagern bei Bettlägerigkeit.
  • Haushaltsaufgaben: Versorgung des Haushalts, Wäschepflege, Heizen, Einkaufen, Hilfe bei Arztbesuchen oder Spaziergänge, Gestaltung des Alltags, etc.

Pflegedienst

Wie kann ein qualifizierter Pflegedienst gefunden werden

Wenn sich Angehörige oder der Pflegebedürftige bei der Auswahl des richtigen Pflegedienstes nicht sicher sind, können sie sich auch bei einem örtlich ansässigen Pflegestützpunkt erkundigen oder eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Auch der behandelnde Arzt kann um Rat gefragt werden.

Manchmal können auch andere betroffene Personen wie Nachbarn oder Freunde weiterhelfen, die bereits einen Pflegedienst beauftragt haben und sehr zufrieden damit sind.

Der medizinische Dienst prüft jährlich die Qualität des Pflegedienstes, bei dem nach Abschluss, Noten verteilt werden. Diese sind im Internet einsehbar. Fragen Sie den Pflegedienst nach dieser Note. Hier können sie z. B. die Pflegenoten einsehen: https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx

Ein weiteres Kriterium, das beachtet werden sollte, ist die Anzahl der Fachkräfte, die eine medizinische Pflege leisten können, wie z. B. Wundversorgung. Gibt es auch Auszubildende und wie hoch ist die Anzahl der Fortbildungen. Ebenso sollte erfragt werden, ob die Fachkräfte eine Zusatzausbildung zur Pflege von Demenzkranken und andere Fortbildungsmöglichkeiten erhalten.

Wichtig ist zudem die Möglichkeit, dass es zur Bezugspflege kommen kann, d. h., dass eine Pflegekraft immer die gleiche Person betreut und nicht ständig wechselt bzw. Wie viele Pflegekräfte dann nötig wären, um den Pflegebedarf abzudecken.

Was ist eine Pflegedienstleitung

In jeder Pflegeeinrichtung sowie bei ambulanten Pflegediensten hat die Pflegedienstleitung die Verantwortung über die Bereiche der Pflege sowie in dessen Führung. Genauer genommen ist eine Pflegedienstleitung (PDL) eine einzelne Person, die eine weiterführende Ausbildung als Voraussetzung für die Tätigkeit besitzt.

Welche Aufgaben hat eine Pflegedienstleitung

Die Aufgaben einer PDL sind vielseitig, diese erstrecken sich über Organisation und Verwaltung. Dazu gehören unter anderem, z.B.:

  • den Dienstplan für das Pflegepersonal erstellen; Arbeitsanordnung (Einteilung für bestimmte Aufgaben)
  • Motivation der Mitarbeiter
  • Urlaubsplane des Pflegepersonals prüfen
  • das Kontrollieren der Qualität der Pflege
  • das Planen des Bedarfs an Personal
  • das Abrechnen mit den Krankenkassen
  • Kontakt herstellen zu Ärzten oder Therapeuten
  • Anlaufstelle für Beschwerden
  • Qualitätssicherung- und Management
  • Koordinieren der Pflegedienstmitarbeiter
  • Beschwerden annehmen
  • Pressearbeit

Welche Voraussetzungen werden benötigt, um eine Pflegedienstleitung zu werden

Die Pflegedienstleitung benötigt nicht nur Kenntnisse über die Pflege, sondern die Ausbildung beinhaltet zudem Management, rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Voraussetzung eine Ausbildung zur Pflegedienstleitung zu absolvieren, ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft und in diesem Bereich für mindestens 2 Jahre in einem Zeitraum von 8 Jahren tätig gewesen sein. Dann ist der Zugang zu einer Weiterbildung möglich.

Die zeitliche Dauer der Ausbildung ist von den Richtlinien abhängig und kann von einem ¾ Jahr bis hin zu drei Jahren dauern.

Eine Weiterbildung muss mindesten 460 Stunden betragen, um anerkannt zu werden. Dies ist das Minimum und die Mindestanforderung. Bei anderen Ausbildungsstätten können diese jedoch weit mehr Stunden beinhalten (2000), je nach Ausbildungsinstitut.

Da es keine einheitliche Regelung für die Weiterbildung gibt, werden Pflegedienstleitungen meist bevorzugt, die ein abgeschlossenes Studium an der Fachhochschule vorweisen können.

 

Pflegedienstleitung – Ansprechspartner für Probleme mit Pflegekräften

Nicht immer stimmt die Chemie zwischen einer Pflegekraft und einer pflegebedürftigen Person. So kann es vorkommen, dass sich kein Vertrauensverhältnis aufbauen lässt oder starke Diskrepanzen entstehen. Auch wenn es sich um unzureichende Qualität handelt, sollte die so schnell wie möglich gelöst werden.

Wenn Probleme auftreten, kann versucht werden, dies mit der jeweiligen Pflegekraft zu klären, sollte keine Einigung möglich sein, können Sie sich an die Pflegedienstleitung wenden, die sich daraufhin bemühen wird, einen angemessenen Ersatz zu finden.

Im Pflegevertrag wird festgehalten, welche pflegerischen Tätigkeiten notwendig sind, um die Gesundheit aufrechtzuerhalten. Auch das physische Befinden gehört dazu. Wenn Situationen eintreten, wie Unpünktlichkeit oder gar ein Nichterscheinen der Pflegekraft, wenn das Personal oft ausgewechselt wird, dann können Sie sich an die Pflegedienstleitung wenden.

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