Grundpflege durch 24-Stunden-Pflegekräfte
Inhalt
- Grundpflege durch 24-Stunden-Pflegekräfte
- Was ist die Grundpflege
- Kleine Grundpflege und große Grundpflege
- Welche Tätigkeiten verrichtet eine 24-Stunden-Pflegekraft in der Grundpflege
- Was ist der Unterschied von Grundpflege und Behandlungspflege
- Gibt es eine Kostenübernahme der Grundpflege
- Gibt es eine Kostenübernahme für die Behandlungspflege
Immer wieder fällt der Begriff Grundpflege oder Behandlungspflege. Die Grundpflege ist genau definiert und grenzt sich zur Behandlungspflege ab. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich und welche Tätigkeiten gehören zur Grundpflege? Wer kann die Grundpflege übernehmen?
Was ist die Grundpflege
Zur Grundpflege gehören Tätigkeiten, die regelmäßig bei pflegebedürftigen Menschen ausgeführt werden müssen, damit diese Ihren Alltag meistern können. Grundpfeiler der Grundpflege sind dabei die Körperhilfe, Hilfestellung bei der Mobilität, sowie die Ernährung. Diese Tätigkeiten können von Angehörigen, von einem Pflegedienst oder einer 24-Stunden-Betreuung übernommen werden. Falls eine Person pflegebedürftig wird, kann dies durch den medizinischen Dienst festgestellt werden. Diese beurteilen die Schwere der Pflegebedürftigkeit, die in 5 Pflegegrade unterteilt wird.
Im Prinzip ist bei der Grundpflege die Unterstützung bei alltäglichen Dingen gemeint, die der Betroffene alleine nicht mehr bewältigt. Sie ist besonders wichtig, wenn die zu pflegende Person bettlägerig ist und die Pflege im Bett stattfinden muss, wie z. B., Waschen oder Ernährung.
Unter dem Begriff Grundpflege wird die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in einem Begriff zusammengefasst, die ständig eine Hilfestellung in ihrem Alltag benötigen.
Kleine Grundpflege und große Grundpflege
Es gibt ein sogenanntes Leistungspaket der Pflegeversicherung, die als kleine Grundpflege und große Grundpflege bezeichnet werden. Sie beinhalten die Versorgung von Menschen, die pflegebedürftig sind.
Der Aufwand in der Grundpflege unterscheidet zwischen den beiden Arten und hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab.
Wenn ein Mensch z. B. nur teilweise Hilfe beim Waschen braucht oder wenn jemand direkt im Bett gewaschen werden muss, das bedeutet, dass die bei der kleinen Grundpflege, nur Teile des Körpers gewaschen werden, wobei die große Grundpflege die ganze Körperwäsche beinhaltet.
Ein weiterer Unterschied wäre, wenn eine pflegebedürftige Person Hilfe, wie z. B. beim Toilettengang braucht oder ob eine bettlägerige Person eine Bettpfanne benötigt.
Welche Tätigkeiten verrichtet eine 24-Stunden-Pflegekraft in der Grundpflege
Wie schon erwähnt, ist die Grundpflege abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad, den eine pflegebedürftige Person besitzt. Je höher dieser ist, desto aufwendiger ist die Pflege.
Körperpflege
- Ein sehr wichtiger Bereich ist die Körperpflege, bzw. Körperhygiene. Eine Pflegeperson ist dabei auch in sehr intimen Bereichen behilflich. Sie hilft bei der Köper-Reinigung und bei dem Toilettengang. Dabei wird von der 24-Stunden-Pflegekraft Einfühlungsvermögen vorausgesetzt.
- Eine Pflegeperson unterstützt täglich bei der Körperwäsche, wie Duschen oder Baden. Auch sämtliche Vorbereitungen können durch sie erfolgen, Zurechtlegen von Handtüchern, Einlassen des Badewassers.
- Mundhygiene: Hilfe bei der Zahnreinigung
- Haarpflege: Dazu gehört das Kämmen, Waschen und Föhnen der Haare
- Hautpflege: Ältere Menschen haben oft eine trockene Haut, die eingecremt werden muss, auch diese Tätigkeit wird durch die Pflegekraft übernommen, sowie das Schneiden und Feilen der Fingernägel.
- Toilettengang: Manche pflegebedürftigen Personen können nicht mehr gut laufen und brauchen Unterstützung beim Toilettengang. Ebenso zählt zu den Aufgaben in der Grundpflege auch Inkontinenz-Mittel zu tauschen, bei bettlägerigen Personen, den Wechsel und Entleeren von Bettpfannen.
Ernährungsbereich
- Ein weiterer Teilbereich der Grundpflege bezieht sich auf die Ernährung des Pflegebedürftigen. So kann eine 24-Stunden-Pflegekraft die täglichen Mahlzeiten zubereiten und hilft dabei die Nahrung aufzunehmen. Falls es nicht mehr möglich ist, dass die zu pflegende Person alleine essen kann, dann wird sie gefüttert.
Mobilitätsbereich
- Die Pflegekraft unterstützt den Pflegebedürftigen bei Bewegungen, die nicht mehr selbstständig ausgeführt werden, wie z. B. beim Aufstehen aus dem Bett, Hilfeleistung in der Wohnung oder bei Spaziergängen, Umlagern im Bett (bei bettlägerigen Menschen), Hilfe beim Anziehen und beim Ausziehen.
Vorbeugung von Erkrankungen
- Nicht selten können ohne die richtige Grundpflege Erkrankungen entstehen, wie z. B. Pilzinfektionen oder Hauterkrankungen. So sorgt eine 24-Stunden-Betreuungsperson vorbeugend durch die richtige Ernährung und Körperpflege, dass Krankheiten nicht entstehen können.
- So gilt es besonders bei bettlägerigen Patienten ein Wundliegen zu vermeiden. Das bedeutet, dass die Patienten umgelagert werden müssen und besonders wichtig ist auch die Pflege der Haut. Dabei ist es wichtig, auf die trockenen Stellen zu achten, wie z. B. Wirbelsäule, Knie oder Ellbogen, etc.
- Durch viel Sitzen, besonders durch langes Liegen, besteht die Gefahr, dass sich die Muskeln verkürzen. So ist es nötig, regelmäßiges Umlagern, eventuell Krankengymnastik, bei der die pflegebedürftige Person, falls möglich verschiedene Gelenke unter Anleitung bewegen soll und dabei unterstützt wird.
- Auch die Gefahr, Thrombosen zu entwickeln, soll durch die 24-Stunden-Pflegekraft verhindert werden. Fußstützen im Bett anlegen, Anziehen von Thrombose-Strümpfen sowie die Mobilisierung von betroffenen Gegenden durch Unterstützung von Krankengymnastik. (Leichte Bewegungen)Formularbeginn
Vermeidung von Dehydrierung
Eine 24-Stunden-Pflege sorgt dafür, dass die pflegebedürftige Person nicht von Austrocknung bedroht wird. Sie beobachtet die Flüssigkeitsaufnahme, um eine Dehydrierung zu vermeiden. Dadurch gehört auch das Auffordern zum Trinken, bei Bedarf eine sogenannte „Schnabeltasse“.
Selbstständigkeit fördern und aufrechterhalten
Ein weiter Punkt, der zur Grundpflege gehört ist, dafür zu sorgen, dass die Pflegebedürftigen, so weit wie möglich selbstständig und selbstbestimmt ihr Leben arrangieren können. So gilt es durch Kommunikation und die Anregung der kognitiven Fähigkeiten, Möglichkeiten zu schaffen, wie z. B. Gesellschaftsspiele, Übungen für das Gedächtnis und Motivation zu Tätigkeiten, die die Person eigenständig erledigen kann. Dies kann den Alterungsprozess und die damit einhergehenden gesundheitlichen Beschwerden aufhalten bzw. zumindest verzögern.
Was ist der Unterschied von Grundpflege und Behandlungspflege
Der Hauptunterschied zur Grundpflege ist, dass die sogenannte „Behandlungspflege“, die sich auf die medizinische Behandlung bezieht. Sie darf nur von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden. Sie werden medizinisch verordnet und neben der Grundpflege meist von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt.
So ist sie ein Teilbereich der Pflege, die zu Hause ausgeführt wird. Eine 24-Stunden-Pflegekraft darf diese Behandlung nicht ausführen, da sie nicht über die spezielle Ausbildung verfügt, bzw. in Deutschland nicht anerkannt ist.
Dies ist in einem Leistungskatalog im Sozialgesetzbuch V geregelt: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/37.html
Dazu gehören:
- Messung des Blutdrucks
- Infusionen verabreichen
- Injektionen
- Beatmungsgeräte bedienen und überwachen
- Messung von Blutzucker
- Medikamente verabreichen
- Wunden versorgen
Der ambulante Pflegedienst führt normalerweise diese Tätigkeiten aus und arbeitet Hand in Hand mit den Angehörigen oder 24-Stunden-Pflegekräften zusammen.
Gibt es eine Kostenübernahme der Grundpflege
Auch die Grundpflege ist eine Säule der häuslichen Krankenpflege, wie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, sie ebenfalls medizinisch verordnet werden kann. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Falls ein Pflegegrad vorliegt, können die Kosten durch das Pflegegeld gedeckt werden.
Gibt es eine Kostenübernahme für die Behandlungspflege
Ja, sie wird medizinisch verordnet und von der Krankenkasse übernommen. So kann der Arzt eine Behandlungspflege für 14 Tage verordnen, wie z. B. auch bei einer Krankenhausverhinderungspflege (Vermeidung eines Aufenthalts in einem Krankenhaus), die einen Zeitraum bis zu 4 Wochen haben darf. Nach dieser Zeit prüft der medizinische Dienst, ob ein Pflegegrad vorliegt.
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Interessant, dass sich Grundpflege von der Behandlungspflege abgrenzt. Ich dachte, mit beidem wäre das Gleiche gemeint. Ich denke, dass meine Großmutter dann Grundpflege erfährt.