In Deutschland gibt es seit kurzem 5 Pflegegrade (vorher gab es 3 Pflegestufen). Pflegegrad 1 betrifft die Menschen mit der geringsten Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit. Menschen mit psychischer Problematik, wie Demenz, ist es damit jetzt möglich, einfacher dem Pflegegrad 2 zugeordnet zu werden. Die Zuordnung zu den Pflegegraden erfolgt über ein Punktesystem, das auf folgenden Kriterien basiert: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingter Belastungen als auch Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
Auch gelten die Pflegegrade zur Berechnung von Teilfinanzierungen von Pflegeheimkosten sowie von Kurzzeitpflege (etwa nach einem Klinikaufenthalt). Der Rest muss natürlich leider selber finanziert werden!
Pflegegrad 1
Eine weitgehende Selbständigkeit ist gegeben; im Pflegegrad 1 gibt es bloß einen Betreuungs- und Entlastungsbeitrag von 125 Euro pro Monat, für Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen, sowie teilweise für die Tages- und Nachtpflege durch Angehörige.
Auch gibt es Zuschüsse für die Wohnraumanpassung (z.B. Badezimmer), für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (etwa ein Hausnotrufsystem oder Bettschutzeinlagen), kostenlose Pflegekurse für Angehörige und kostenlose Beratungen.
Der finanzierte Kostenbeitrag eines Pflegeheimes beträgt hier ebenfalls bloß 125 Euro pro Monat.
Pflegegrad 2
Mit dem Pflegegrad 2 haben Betroffene das Anrecht auf Pflegegeld für die häusliche Pflege und auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung. Das Pflegegeld beträgt monatliche 316 Euro, für Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen 689 Euro pro Monat zu. Auch hier gibt es wie bei Pflegegrad 1 einen Entlastungs- und Betreuungsbeitrag von 125 Euro pro Monat für Putz- oder Haushaltshilfen, Spaziergang-Begleitung, Einkaufshilfe, Teilnahme an betreuten Gruppen für gering Hilfsbedürftige oder Menschen mit leichter Demenz.
Auch bei Pflegegrad 2 gibt es natürlich Zuschüsse für die Wohnraumanpassung (z.B. Badezimmer), für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (etwa ein Hausnotrufsystem oder Bettschutzeinlagen), kostenlose Pflegekurse für Angehörige und kostenlose Beratungen.
Die Pflege kostet also um einiges mehr, als der Staat auszahlt. Daher muss vorgesorgt werden, etwa durch eine private Pflegezusatzversicherung.
Der finanzierte Kostenbeitrag eines Pflegeheimes beträgt hier ebenfalls lediglich 770 Euro pro Monat.
Pflegegrad 3
Menschen mit Pflegegrad 3 sind in ihrer Selbständigkeit stark beeinträchtigt. Sie erhalten ein Pflegegeld von 545 Euro und Pflegesachleistungen (bei Verwendung eines Pflegedienstes) von 1298 Euro pro Monat. Auch hier gibt es den Entlastungs- und Betreuungsleistungsbeitrag von 125 Euro pro Monat sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassung, medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, kostenlose Beratungen und Pflegehilfekurse für Angehörige.
Der Teilfinanzierung eines Pflegeheimes beträgt hier 1262 Euro pro Monat.
Pflegegrad 4
Menschen mit Pflegegrad 4 sind in ihrer Selbständigkeit „schwerst beeinträchtigt“. Sie erhalten ein Pflegegeld von 728 Euro für die Pflege zu Hause und Pflegesachleistungen (für Betreuung, Pflege und Haushaltshilfen) von 1612 Euro pro Monat. Auch hier gibt es den Entlastungs- und Betreuungsleistungsbeitrag von 125 Euro pro Monat sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassung, medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, kostenlose Beratungen und Pflegehilfekurse für Angehörige.
Der Teilfinanzierung eines Pflegeheimes beträgt hier 1775 Euro pro Monat.
Pflegegrad 5
Menschen mit Pflegegrad 5 sind in höchstem Ausmaß unselbständig und daher stark und rund um die Uhr auf intensive Hilfe und Betreuung angewiesen. Sie erhalten ein Pflegegeld von 901 Euro für die Pflege zu Hause und Pflegesachleistungen (für Betreuung, Pflege und Haushaltshilfen) von 1995 Euro pro Monat. Auch hier gibt es den Entlastungs- und Betreuungsleistungsbeitrag von 125 Euro pro Monat sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassung, medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, kostenlose Beratungen und Pflegehilfekurse für Angehörige.
Der Teilfinanzierung eines Pflegeheimes beträgt hier 2005 Euro pro Monat.
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