Vermittlung von 24 Stunden Pflegekräften
Vermittlung von 24 Stunden Pflegekräften

Vermittlung von 24 Stunden Pflegekräften

Wissenswertes über eine 24-Stunden-Pflege/Betreuung

24 Stunden Betreuung oder 24 h Pflege ist eine Begrifflichkeit, die etwas verwirrend sein kann. Wenn man diese Bezeichnung liest, vermutet man, dass es sich um eine Rundum-Betreuung über 24 Stunden handelt.

Diese Bezeichnung hat sich jedoch nur eingebürgert und bedeutet nicht, dass diese Person andere Menschen rund um die Uhr betreut oder pflegt.

Es handelt sich dabei um Hilfskräfte, die sich nach den gesetzlichen Richtlinien anbieten in der Betreuung von älteren und/ oder pflegebedürftigen Menschen tätig werden. Die Arbeit besteht in der Regel aus einer 40 Stunden – Woche oder auch weniger und wird von mehreren Personen getätigt, die sich abwechseln.

Das Modell 24-Stunden-Betreuung basiert darauf, dass sich die Kräfte in verschiedenen Zeitintervallen abwechseln und somit eine Rundum-Versorgung, falls gewünscht, gewährleistet werden kann.

Es handelt sich hierbei um Hilfe in der häuslichen Gemeinschaft, die aus Grundversorgung und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten besteht.

Verschiedene Arten der Vermittlung von 24 Stunden Pflegekräften

  • Die Vermittlung von Hilfskräften in der Pflege oder Betreuung kann durch die Bundesagentur für Arbeit durch den Personalservice der Zentrale für Ausland- und Fachvermittlung (ZAV) Durch die Arbeitsvermittlungszentrale können Sie eine Hilfskraft direkt einstellen und einen Arbeitsvertrag aushändigen, der natürlich das deutsche Arbeitsrechtsgesetz einschließt.

 

  • Vermittlungen durch deutsche Pflegeunternehmen oder auch Entsendung von ausländischen Pflegeinstitutionen sind in der Regel ein weiteres Modell eine 24 Stunden Hilfskraft einzustellen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber die ausländische Pflegeinstitution, die in dieser Firma angestellt sind.

 

  • Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, dass eine Pflegehilfskraft selbstständig In diesem Fall müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Dabei muss sie jedoch in Deutschland ein Gewerbe angemeldet haben und in bei mehreren Patienten oder Familien tätig sein, damit eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen bleibt, damit keine Bußgelder für die Betreuungskraft gezahlt werden müssen und eventuell Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen.

 

  • Sie können selbst zum Arbeitgeber werden und die Betreuungskraft einstellen.

Dafür müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit der 24-Stunden-Kraft abschließen und sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen und sämtliche rechtliche Vorschriften die den Arbeitsschutz, sowie die Arbeitszeit einzuhalten.

Wie funktionieren die Vermittlungsagenturen?

 

Da wir meistens keine Kontakte ins Ausland besitzen oder selbst die Länder bereisen und danach suchen wollen, gibt es Vermittlungsagenturen, die 24-Stunden-Betreuungskräfte nach Deutschland vermitteln. Es existieren Vermittlungsagenturen, die privat sind, ihren Firmensitz meist in Deutschland haben und größtenteils nach osteuropäischen entsendeten oder selbstständigen 24-Stunden-Betreuungskräften für Ihre deutschen Kunden suchen. Bei Abschluss eines Vertrages ist eine Vermittlungsgebühr zu bezahlen, die entweder einmalig oder monatlich zu entrichten ist. Diese Gebühr wird nicht nur von dem Kunden, sondern auch von der Betreuungskraft verlangt.

Falls Sie als Arbeitgeber selbst fungieren wollen, ist die „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) der Agentur für Arbeit eine gute Anlaufstelle. Dort müssen sie keinerlei Kosten bezahlen und bekommen Hilfe bei der Suche und Vermittlung von Betreuungskräften.

 

Das Zusammenleben mit der 24-Stunden-Pflegekraft muss gut durchdacht sein

Besonders für ältere Menschen ist es nicht einfach sich auf einen neuen „fremden“ Menschen einzustellen. Sie müssen sich vorher gut überlegen, ob die Pflegekraft auch menschlich zu der betreuenden Person passt. Natürlich müssen dafür auch räumliche Gegebenheiten geschaffen werden. Das Vertrauen zwischen der Betreuungskraft und die Senioren kann sich erst im Laufe der Zeit entwickeln.

Auch Sprachunterschiede können oftmals ein Hindernis darstellen.

Deshalb ist es wichtig, dass die Erwartungen von beiden Seiten aufgearbeitet und besprochen werden, damit es keine Missverständnisse gibt.

Fragen, die Sie klären sollten:

  1. Ist das Haus oder die Wohnung eigentlich dafür geeignet, eine weitere Person aufzunehmen?
  2. Welche Lebensgewohnheiten hat die Betreuungskraft?
  3. Welche Sprache spricht die Betreuungshilfe?
  4. Ist ein Führerschein vorhanden?
  5. Eventuell sollten Sie auch abklären, ob die 24-Stunden-Pflegehilfe raucht.
  6. Möchte die Pflegehilfe eventuell Besuch empfangen dürfen?
  7. Bedenken Sie, dass Betreuungskräfte auch an den Mahlzeiten teilnehmen dürfen.
  8. Arbeitszeiten der 24-Stunden-Betreuungskräfte

Natürlich kann eine Betreuungskraft keine 24 Stunden am Tag arbeiten. Der Begriff hat sich etabliert. Die Kraft unterliegt genauso dem Arbeitsschutzgesetz in Deutschland. Das bedeutet, dass Zeiten der Ruhe und auch Pausen eingehalten werden müssen. Wenn die Betreuungskräfte aus dem Ausland, wie zum Beispiel aus Polen sind, müssen sie sich zusätzlich noch an das Recht des jeweiligen Landes richten, in dem Falle Polen und unterliegen dem polnischen Recht, die eine Arbeitszeitregelung von 40 Stunden in der Woche vorsehen.

Wieviel Freizeit hat eine 24-Stunden-Betreuungskraft?

Freizeit oder auch ein ganzes freier Wochenende ist eine individuelle Leistung und muss mit der Betreuungskraft besprochen werden. Natürlich kann, je nach Anforderungen die freie Zeit auch aufgeteilt werden.

Bei all den zu erledigenden Arbeiten muss eine Pflegekraft/Betreuungskraft auch angemessene Pausen haben. Manche Firmen regeln das auch mit einer sogenannten „Rufbereitschaft“. In dieser Zeit kann die 24-Stunden-Betreuung ihren eigenen Interessen nachgehen, ist aber in der Nähe, falls der Patient Hilfe braucht.

Diese Zeit gehört nicht zur regulären Arbeitszeit.

Was sollte ein Vertrag mit einer 24-Stunden-Pflegekraft beinhalten?

Sie sollten auf jeden Fall bei der Gestaltung des Vertrages mitwirken und folgende Punkte festhalten:

Eine Probezeit sollte vereinbart werden, da Sie dadurch bei Nichtgefallen den Vertrag wieder beenden können. Es könnte z. B. sein, dass sich Betreuungskraft und der zu Pflegende nicht gut miteinander auskommen.

Ebenso sollte das Schreiben eine Kündigungsfrist enthalten, die von beiden Seiten genutzt werden kann.

Die Leistungen, die von der Betreuungskraft zu erbringen sind, sollten genauesten beschrieben sein.

Ein wichtiger Punkt, der im Vertrag festgehalten werden sollte, sind die eigenen Verpflichtungen gegenüber der Pflege/Betreuungskraft, wie Verpflegung, Unterkunft, eventuell auch die Möglichkeit der Internet- und Telefonnutzung.

Sehr wichtig bei den Verträgen sind alle Kosten. Diese sollten genau und übersichtlich dargestellt sein, einschließlich der Vermittlungsgebühren.

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