Fragen und Antworten zur Einstellung einer 24 Stunden Seniorenbetreuung aus Osteuropa

Gesundheitsdienste für pflegebedürftige Menschen kostet viel Geld und die Pflegeversicherung leistet meist nur einen Teil der Rechnung. So müssen viele Senioren und deren Familie, viele Dinge selbst bezahlen. Wenn man rund um die Uhr betreut werden muss, kann das teuer werden, wenn Pflegekräfte hauptberuflich angestellt werden.

Dies erklärt auch, warum sich neben traditionellen Seniorenpfleger und Krankenpfleger sich Organisationen gebildet haben, die ausländische Pflegekräfte, die zum Großteil aus Osteuropa stammen durch Vermittlungsagenturen, wie auch von Betreuung com angeboten und vermittelt werden. Davon profitieren auch die 24-Stunden-Seniorenhelfer aus Osteuropa, da sie mehr verdienen können, als in ihrer Heimat. Sie verdienen allerdings auch deutlich weniger, als bei deutschen Arbeitnehmern üblich ist.

Derzeit sind in Deutschland mehr als 2,5 Millionen pflegebedürftig und die Zahl steigt an. So ist es verständlich, dass sich viele Angehörige und Pflegebedürftige fragen, wie sie es sich leisten können, die Pflege zu bezahlten. Eine Alternative stellt deswegen immer mehr die 24 Stunden Seniorenhilfe aus Osteuropa dar.

Es ist natürlich verständlich, dass viele Fragen auftauchen, bevor man eine Betreuung aus Osteuropa zu sich nach Hause holt. Wir versuchen, diese Fragen, so gut wie möglich zu beantworten.

Ist es legal, ausländische Kräfte in Deutschland arbeiten?

Wahrscheinlich haben sie sicherlich schon einmal davon gelesen, dass osteuropäische Pflegekräfte „schwarz“ in Deutschland arbeiten. Es gibt leider auch immer einige schwarze Schafe, die in den Schlagzeilen zu finden waren. Aber sie brauchen sich keine Sorgen machen, wenn sie vorhaben eine 24 Stunden Seniorenbetreuung aus Osteuropa einzustellen, falls das Herkunftsland zu der Europäischen Union gehört.

Denn 1. wird in den Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) regelt sowohl die Mobilität der Arbeitskräfte, sowie auch die Rechte der betroffenen Personen. Sie sichert die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU, sowie die Reisefreiheit. Das bedeutet, dass jeder Bürger eines Mitgliedsstaates der EU, dass jeder ein umfassendes Spektrum an Rechten hat, wie z. B. dass die Personen sich frei bewegen können, um eine Beschäftigung aufzunehmen und auch einen diskriminierungsfreien Zugang zu sozialer Sicherheit zu genießen

Unabhängig von dem durch den Vertrag von Maastricht geschaffenen Begriff der Staatsbürgerschaft bedeutet dies, dass jeder Einzelne ein umfassendes Spektrum von Rechten hat, um sich erstens zwischen den Mitgliedstaaten frei zu bewegen, um eine Beschäftigung aufzunehmen, und zweitens einen diskriminierungsfreien Zugang zu sozialer Sicherheit zu genießen.

Wenn also jemand aus Polen oder Bulgarien in Deutschland eine arbeitet, spricht rein rechtlich nichts dagegen, wenn die Pflichten dabei erfüllt werden, wie z. B. Sozialversicherungspflicht oder Steuerabgaben. Dies gilt jedoch dann, wenn ein EU-Bürger nach Deutschland kommt und eine Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber sucht.

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de

Ist das Modell der Entsendung einer 24-Stunden-Seniorenbetreuung aus Osteuropa auch legal

Im Fall der 24 Stunden Betreuung zu Hause steht jedoch der Großteil der Betreuer unter der Rechtsprechung des Entsendestaates, da er rein rechtlich in diesem Staat auch beschäftigt wird und von der dortigen Firma entsandt werden kann. Auch dies ist natürlich legal, es nennt sich Entsende-Modell:

So können alle Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag besitzen und die Aufgaben auch an einem anderen Ort ausführen, an den er entsendet wird. Das ausländische Unternehmen muss sich dabei jedoch an die örtlichen Gesetze halten.

Dabei steht jedoch die nationale Gesetzesordnung unter der Rechtsordnung der EU. Das bedeutet, wenn ein nationales Gesetz, wie in dem Fall in Deutschland im Widerspruch zu der EU-Verordnung steht, dann gilt das Recht der EU-Verordnung, da die über den nationalen Gesetzen steht.

Eine EU-Richtlinie und eine EU-Verordnung sind nicht das Gleiche. Eine Verordnung ist ein Gesetz, während eine Richtlinie nur innerhalb der nationalen Gesetzgebung jedes EU-Mitgliedstaates umgesetzt werden muss.

So ist es legal, dass ein ausländisches Unternehmen in Deutschland tätig ist, solange es nicht gegen nationales und nicht gegen das EU-Recht verstößt. Das bedeutet, dass das Unternehmen, das von einem deutschen Kunden eingestellt wird, keine günstigeren Arbeitskräfte zur Verfügung stellen darf, im Vergleich zu deutschen Betreibern.

Das ausländische Unternehmen muss mindestens den für in Deutschland gütigen Mindestlohn für die Tätigkeit bezahlen. Es ist nicht erlaubt Sozialdumping zu betreiben. Der eigentliche Vorteil ergibt sich daraus, dass sie in ihren Ländern Menschen finden können, die sich bereit erklären, die anstrengende Arbeit im Ausland auszuführen, da der deutsche Mindestlohn für sie sehr viel höher ausfällt als in ihrem eigenen Land. Zur gleichen Zeit möchten jedoch viele Deutsche sich für das Gehalt sich nicht antun, wie z. B. Windeln zu wechseln.

So ist es legal durch eine ausländische Firma eine 24 Stunden Betreuung zu beschäftigen, jedoch muss darauf geachtet werden, dass bei dem Entsendungsmodell, der ausländische Betreiber die Sozialversicherungsbeiträge so bezahlt, wie er sollte.

Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung des Kunden, wenn der ausländische Betreiber den Mindestlohn nicht bezahlt. Der Kunde hat zudem keinen Einblick in die Buchhaltung des Unternehmens. Auch sind natürlich auch die Lohnabrechnungen nicht für den Kunden einsehbar. Sie können aber auf der sicheren Seite sein, wenn die 24-Stunden-Seniorenkraft im Besitz des sogenannten A1 – Schreibens ist, das Europa weit gültig ist und ein Nachweis darüber, dass die Betreuungskraft in ihrem Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt worden ist. Dieses Schreiben ist ein Nachweis, dass das Unternehmen im Allgemeinen den EU/Deutschen Gesetzen entspricht. Hier ist ein Link zu dem sogenannten „Entsendemodell“:

https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=471&langId=de

Ist es auch legal, wenn die 24 Stunden Pflegekraft mit einem Gewerbeschein arbeitet

Natürlich fragen sich auch viele Pflegebedürftige und Angehörige, die eine 24 Stunden Seniorenbetreuung aus Osteuropa einstellen wollen, ob dies mit einem Gewerbeschein des Betreuers legal ist oder als Selbstständige Arbeitnehmer. Die Antwort darauf ist JA, es ist auch in diesen Fällen legal. Es ist im Allgemeinen nicht relevant, ob es ein deutscher Gewerbeschein ist oder eine der von der deutschen Gesetzgebung eingerichteten Arbeitsmöglichkeiten. Durch die Reisefreiheit und Niederlassungsfreiheit, haben natürlich laut diesem Gesetz die Menschen aus der Europäischen Union, dieselben Möglichkeiten wie die deutschen Bürger. Es gilt dabei auch wieder, dass kein Sozialdumping betrieben werden darf. So müssen Sozialversicherungsabgaben in der gleichen Höhe gezahlt werden, wie sie in Deutschland üblich sind. So können sich z. B. Selbstständige selbst entsenden und müssen sich dafür auch ein A1 Bescheinigung besorgen. In diesem Fall haben sie keinen Arbeitgeber und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge in ihrem eigenen Land. Lassen Sie sich auf jeden Fall das A1-Schreiben zeigen, wenn Sie eine selbstständige Betreuungskraft aus dem Ausland einstellen.

Pflegedienst

Zusammenfassung:

Alle Optionen sind legal, vorausgesetzt, dass sich die Menschen oder Unternehmen der 24-Stunden-Pflegebranche an die Regeln halten. Und die einfache Regel lautet: Die Steuern werden im Land der Leistungserbringung gezahlt (EU-Verordnung 987/2009). Es gibt eine Freistellungsform dieser Regelung (EU-Verordnung 883/2004 Artikel 12). Ein Unternehmen oder eine Privatperson kann im Entsendeland Steuern zahlen. Um diese Befreiung anzuwenden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die wir hier nicht im Detail ausführen möchten. Wenn jedoch ein A1 Bescheinigung ausgestellt worden ist, dann bedeutet das, das diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Steuern im Entsendeland in ausreichendem Umfang gezahlt werden.

Woher weiß ich, dass die Qualität der entspricht, wie die Agentur mir verspricht

Die Agenturen tun ihr Bestes, 24 Stunden Pflegekräfte zu befragen und genaue Informationen zu liefern. Bei der Arbeit mit Menschen besteht jedoch immer ein gewisses Risiko, dass er/sie für Ihre Bedürfnisse nicht ausreicht. Die Agentur bemühen sich jedoch, Ihnen die beste Betreuung zu vermitteln, die in diesem Beruf schon sehr lange tätig ist und die besten Empfehlungsschreiben von anderen Kunden besitzt. Natürlich kann es, wenn auch selten vorkommen, dass die „Chemie“ zischen der 24-Stunden-Betreuung und der pflegebedürftigen Person nicht stimmt. Dieses Risiko gibt es jedoch immer, bei einer Arbeit mit Menschen. Im Normalfall ist dieses Problem eher selten.

Es wird auf jeden Fall nicht so sein, dass sie an den Vertrag gebunden sind, falls sich Probleme mit der Pflegekraft ergeben und sie für etwas bezahlen müssten, was nicht Ihren Ansprüchen entspricht oder eine Arbeit nicht geleistet wird. Sie haben immer das Recht, den Vertrag mit nur einem Tag Vorankündigung während der ersten 30 Tage der Ankunft der Pflegekraft zu kündigen. Erst nach den ersten 30 Tagen wird die Standard-Kündigungsfrist von 14 Tagen aktiv. Wir wollen, dass der Kunde sicher sein kann, dass er mit den Dienstleistungen zufrieden ist und nicht gezwungen ist, für etwas zu bezahlen, das er nicht will. Wie Sie sehen können, trägt also nicht nur der Kunde, sondern auch der Arbeitgeber der Pflegekraft das Risiko – auch wenn Sie als Kunde beschließen, den Vertrag an einem der ersten Tage zu kündigen, müsste der Arbeitgeber die Pflegekraft trotzdem bezahlen. Und auch die ganze Arbeit, die Sie leisten müssen, um Ihren Fall mit potenziellen Betreuern zu kommunizieren, die Reiseinformationen zu arrangieren, den Arbeitsvertrag aufzusetzen und andere Vorgänge, wäre in einem solchen Fall sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Vermittler unbezahlt. Daraus können sie erkennen, dass es für die Agentur keinen Sinn ergibt, Ihnen unangemessene Personen zu schicken, sie würden sich damit selbst schaden. Auch aus diesem Grund, können Sie sicher sein, dass es auch für die Agentur von großer Wichtigkeit ist, dass Sie möglichst genaue und präzise Informationen über die Betreuungskraft erhalten.

Hat die 24-Stunden-Betreuungskraft eine Versicherung, wenn sie einen Unfall hat

Die Betreuungskräfte sind natürlich versichert. Je nach Betreiber haben sie nicht nur die obligatorische Krankenversicherung, sondern auch eine Zusatzversicherung. Für den Fall, dass die Pflegekraft einen Unfall hat, muss der Kunde nichts bezahlen. Auch wenn sich ein solcher Unfall ereignet und die Betreuungskraft nicht mehr weiterarbeiten kann, bemüht sich die Agentur darum, so schnell wie möglich einen Ersatz zu finden. In der Regel wird Ihnen innerhalb von 5 – 7 Arbeitstagen eine andere Pflegekraft zur Verfügung gestellt.

Was ist, wenn die 24 Stunden Seniorenbetreuung krank wird

Es ist ganz menschlich und kann natürlich passieren, dass die Betreuungskraft krank wird. In dieser Zeit, in der die Pflegekraft nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen zu erbringen, werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann Ihnen auch eine Ersatz-Betreuung zur Verfügung gestellt werden

Ist die Agentur auch immer erreichbar, falls es Probleme geben sollte

Ja, wir arbeiten 365 Tage im Jahr.

Wie lange dauert es, bis die „Pflegekraft” in mein Haus kommt, wie viele Tage, Wochen

Normalerweise dauert es 5 – 7 Arbeitstage, um eine Pflegekraft zu finden. Das ist der allgemeine Fall, aber natürlich ist jeder Fall einzigartig, und der Wunsch der Betreuer, einen bestimmten Fall zu übernehmen, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Ein Beispiel kann sein, dass die noch eine weitere pflegebedürftige Person im Haushalt gepflegt und betreut werden muss. Dann braucht die 2. Person auch eine Betreuung. Wenn ja, stellt sich die Frage, welcher Pflegegrad die zweite Person hat.

Ein weiteres Beispiel wäre, wenn Sie auch einen Reinigungsdienst für ihr Haus benötigen und eventuell auch der Schnee aus dem Garten weggeräumt werden soll. Das Haus ist dreistöckig mit einer Größe von 1000 qm. Dann könnte es sein, dass die Pflegekraft dies eventuell nicht leisten kann, da dies zu schwer ist, sodass sie sich in dieser Situation nach einer anderen Arbeitskraft umsehen müssen. So können auch einzigartige Umstände eines jeden Falles eine Rolle spielen, bei der Frage zur Dauer des Eintreffens der 24 Stunden Betreuungskraft in ihrem Zuhause.

Wie lange kann die Betreuungskraft in Deutschland bleiben kann und was ist nach der Zeit, die das A1 Bescheinigung ausläuft?

Das A1 ist für maximal 12 Monate gültig. Die Kommission für die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme in der EU hat jedoch Richtlinien herausgegeben und klargestellt, dass ein entsandter Arbeitnehmer mindestens zwei Monate abwesend sein muss, bevor ein neues 24-Stunden-A1 ausgestellt wird. Das heißt, dass es sein kann, dass Sie nach 2 Jahren, wenn Sie weiterhin von der Betreuungskraft betreut werden müssen, eine Pause von 2 Monaten entstehen kann, für die Sie natürlich per Antrag eine Ersatzkraft bei uns bekommen können.

Woher kann ich wissen, dass die Betreuungskraft wirklich eine gewisse Ausbildung hat und Deutsch spricht und wie errechnen sich Preisunterschiede? (Qualität und Deutschkenntnisse)

Die Agentur stellt Ihnen Diplome und andere Dokumente zur Verfügung, die Sie einsehen können, wenn der Betreuer mit der Weitergabe einverstanden ist. Dies ist meist der Fall, denn auch der Betreuer möchte, dass Sie voll und ganz mit ihm zufrieden sind und kann sich auch auf seine Empfehlungsschreiben und ausgestellten Zeugnisse berufen.

Außerdem geben wir Ihnen die Möglichkeit, den potenziellen Betreuer anzurufen und mit ihm zu sprechen, um zu entscheiden, ob seine Sprachkenntnisse ausreichen.

Ist es auch möglich, eine männliche Betreuungskraft zu erhalten, wenn Sie einen sehr großen Hund haben oder jemanden brauchen, der in Ihrem Garten arbeitet?

Natürlich. Tatsächlich empfehlen und beraten wir Kunden sogar, wenn Sie eine Person benötigen, die mehr körperliche Arbeit leisten sollte oder bei Anheben und Mobilisierung von schweren Menschen behilflich sein muss, eine männliche 24 Stunden Betreuungskraft auszuwählen. Auch wünschen pflegebedürftige Männer sich oftmals lieber einen männlichen Betreuer, als eine weibliche Kraft. Dies wird natürlich auch gerne berücksichtigt und wir gehen selbstverständlich immer auf individuelle Wünsche ein.

Ist es möglich, den Vertrag zu beenden, wenn ich in eine Rehabilitationsklinik oder in ein Krankenhaus gehen muss?

Ja, während der ersten 30 Tage nach Ankunft der Pflegeperson können Sie den Vertrag mit einer Frist von nur 1 Tag kündigen. Nach dieser ersten 30-tägigen Testphase gilt die übliche 14-tägige Kündigungsfrist.

Muss ich die Pflegekraft vom Flughafen oder vom Bahnhof persönlich abholen?

Nein, dies ist freiwillig und nur dann zu empfehlen, wenn Sie in einer abgelegenen Gegend lebend, in der es keine regulären Transportmöglichkeiten gibt und das Taxi zu teuer wäre. Es besteht keine Verpflichtung eine Betreuungskraft vom Flughafen/Bahnhof abzuholen.

Wenn sich weitere Fragen ergeben, dann kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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